Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren für jede sechsjährige Bewirtschaftungsplanperiode zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Hessische Wassergesetz (HWG) in nationales Recht umgesetzt.
Die für Hessen festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung entsprechen denen der Flussgebietsgemeinschaften (FGG) von Rhein und Weser. Somit sind diese Unterlagen für die in Hessen liegenden Teilbereiche anzuwenden. Die Dokumente von FGG Rhein und FGG Weser wurden ab dem 23. Dezember 2024 bis zum 22. Juni 2025 für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat sowie bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2024, Nr. 49) wurde am 2. Dezember 2024 der Hinweis auf die Einstellung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung bekannt gegeben.
Nachfolgend stehen Ihnen hier die Unterlagen von FGG Rhein (Fassung der Offenlegung, Stand: 22. November 2024) und FGG Weser (Fassung der Offenlegung, Stand: Dezember 2024) zum Download bereit.