Teilschritte und Fristen der WRRL

Die geforderte Zielsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Hessische Wassergesetz (HWG) aufgenommen und somit in Bundes- und Landesrecht umgesetzt.
Bei ihrem Vorgehen in der Zielumsetzung und der Aufstellung des entsprechenden Maßnahmenprogramms können die Mitgliedstaaten eine stufenweise Durchführung der Pläne vorsehen.


So geschieht die weitere Umsetzung der WRRL in Teilschritten, für die durch die Richtlinie bestimmte Fristen vorgegeben sind. Die nachfolgende Abbildung zeigt die maßgeblichen Teilschritte und Fristen, die für eine Erreichung der Ziele der WRRL für die Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015 und 2015-2021 erforderlich sind.

Darstellung der Teilschritte und Fristen in den Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015, 2015-2021, 2021-2027 in einem Diagramm
Teilschritte und Fristen in den Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015, 2015-2021 und 2021-2027

Vor der Aufstellung und dem Inkraftsetzen des ersten Bewirtschaftungsplans/Maßnahmenprogramms erfolgte eine Bestandsaufnahme sowie die Festlegung und Inbetriebnahme von Überwachungsprogrammen.

Grundsätze

Bestandsaufnahme in Hessen

Durch die Bestandsaufnahmen wurden die Belastungen der Gewässer untersucht sowie die Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten auf den Gewässerzustand abgeschätzt.

Grundsätze

Überwachungsprogramme

Um eine EU-einheitliche Bewertung und Klassifizierung des Gewässerzustandes und Informationen für die Planung und Erfolgskontrolle von Maßnahmen zu erhalten, wurden Monitoringprogramme durchgeführt.

Umsetzung

Bewirtschaftungsplanung

Die Bewirtschaftungspläne stellen bei der Umsetzung der WRRL zusammen mit den Maßnahmeprogrammen die Hauptinstrumente dar.