Die geforderte Zielsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurde in das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und das Hessische Wassergesetz (HWG) aufgenommen und somit in Bundes- und Landesrecht umgesetzt.
Bei ihrem Vorgehen in der Zielumsetzung und der Aufstellung des entsprechenden Maßnahmenprogramms können die Mitgliedstaaten eine stufenweise Durchführung der Pläne vorsehen.
So geschieht die weitere Umsetzung der WRRL in Teilschritten, für die durch die Richtlinie bestimmte Fristen vorgegeben sind. Die nachfolgende Abbildung zeigt die maßgeblichen Teilschritte und Fristen, die für eine Erreichung der Ziele der WRRL für die Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015 und 2015-2021 erforderlich sind.