Fragen und Antworten

Hier finden Bürgerinnen und Bürger sowie Kommunen und Verbände verschiedene Fragen und Antworten rund um die Wasserrahmenrichtlinie. Diese gliedern sich in die Rubriken Allgemein, Oberflächengewässer, also Flüsse und Seen, Grundwasser, Wasseraufbereitung sowie Steckbriefe.

Allgemein

Die Wasserrahmenrichtlinie verfolgt das Ziel eines guten ökologischen und chemischen Zustands für Flüsse, Seen, Grundwasser und Küstengewässer. Dieses Ziel verpflichtet EU-Mitgliedsstaaten, ihre Gewässer im guten Zustand zu erhalten und den Zustand – sofern das Ziel noch nicht erreicht ist – zu verbessern.

Die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme sind die zentralen Instrumente zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Die Bewirtschaftungspläne geben einen flussgebietsweiten Überblick über Gewässer, Gewässerbelastungen, Gewässerzustand, Ziele und Ausnahmen von Zielen. Das Maßnahmenprogramm enthält abgestimmte Rahmenplanungen, die den Schutz und die Verbesserung der Gewässer gewährleisten sollen.

Hessen hat Anteile an den Flussgebietseinheiten des Rheins und der Weser. Für die Koordinierung und Abstimmung mit den Bundesländern und dem Bund in den beiden Flussgebietseinheiten ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat zuständig.

Oberflächengewässer

Natürliche Gewässer haben meist mehr als nur ein Gerinne und sind nicht eingetieft. Schnell fließende und aufgestaute Bereiche wechseln sich ab und gehören zu einer natürlichen Dynamik. Die in einem Gewässer vorkommenden Tiere und Pflanzen spiegeln Einflüsse und Störungen wider. Der ökologische Zustand ergibt sich aus biologischen und chemischen Indikatoren. Fachleute ermitteln den ökologischen Zustand anhand der Tiere und Pflanzen sowie der chemischen Stoffe. 
Rund 11 Prozent der hessischen Fließgewässer befinden sich derzeit in einem guten ökologischen Zustand.

Die Flüsse und Bäche in Hessen sind in 426 Wasserkörper untergliedert, die eine Gesamtfließlänge von ca. 8.400 km aufweisen.

Die häufigste Ursache für das Nicht-Erreichen des guten ökologischen Zustands in Fließgewässern sind die Veränderungen der Struktur des Gewässers und seiner Ufer einschließlich der fehlenden Durchgängigkeit für Fische und andere Gewässerorganismen sowie die Nähr- und Schadstoffbelastungen, die sich in einer zum Teil deutlichen Veränderung der natürlichen Lebensgemeinschaft niederschlagen.

Die erforderlichen Maßnahmen gliedern sich zum einen in die Renaturierung von Fließgewässern. Dadurch werden Flüsse und Bäche wieder naturnäher gestaltet. Dies beinhaltet beispielsweise die Beseitigung von Querbauwerken, die Entfernung von Ufersicherungen und die Bereitstellung von Flächen zur eigendynamischen Entwicklung des Gewässers und seiner Lebensräume. Außerdem werden Maßnahmen zur Verringerung der Wasserverschmutzung umgesetzt, wie zum Beispiel die weitere Verbesserung der Kläranlagen oder die Reduzierung der diffusen Einträge z.B. aus der Landwirtschaft. 

Naturnahe Bäche, Flüsse und Auen beherbergen eine Vielzahl von Tier- und Pflanzenarten. Sie können einen Beitrag zum Schutz vor Hochwasser leisten und dienen der Naherholung. Um diese Aufgaben zu erfüllen, braucht es Wasser in guter Qualität sowie genügend Raum für eine dynamische Entwicklung des Gewässers und für seine Vernetzung mit den Flussauen. Im Zuge von Begradigungen und Verbau wurde dieser Raum in der Vergangenheit vielfach genommen. Nun geht es darum, ihnen einen kleinen Teil davon wieder zurückzugeben. Die Bereitstellung von Flächen zahlt sich langfristig aus. Die Artenvielfalt wird erhöht und das Überschwemmungsrisiko reduziert.

Renaturierung ist wichtig, damit aus beeinträchtigten Lebensräumen wieder leistungsfähige Ökosysteme werden, die als natürliche Lebensgrundlagen für den Menschen zur Verfügung stehen und robust gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels sind.

Naturnahe Gewässer sind Lebensraum für zahlreiche Organismen und ein Hot-Spot der Artenvielfalt. Diese wirken als natürliche Schad- bzw. Nährstofffilter und reinigen so das Wasser. In Ufern und Auen werden Sedimente abgelagert, Gehölze entlang der Gewässer vermindern erosive Einträge. Naturnahe Gewässer und Auen sind widerstandsfähiger gegenüber Extremwettereignissen. Gleichzeitig helfen sie bei der Klimaanpassung, indem sie Dürren und Hochwasser puffern. 
Für Erholungssuchende tragen naturnahe Gewässer zum Wohlbefinden und der Entspannung bei und fördern das Naturerlebnis. Natürliche Bäche sorgen an heißen Tagen für Erfrischung und fördern so auch die Erholung.

Einem Großteil unserer Fließgewässer wurde ihre ursprünglich „Wildheit“ genommen, um sie menschlichen Nutzungen anzupassen. Am Rhein gelten nur noch etwa 6%, an der Weser etwa 2% der überflutbaren Auen als ökologisch intakt. Viele der an Gewässer- und Auenbiotope gebundenen Tier- und Pflanzenarten, wie z.B. der Flussregenpfeifer und die Uferschwalbe, sind deshalb stark gefährdet.
Eine hohe Anzahl von Barrieren in Flüssen führt dazu, dass geeignete Lebensräume für Fische nicht mehr erreichbar sind und zur Vermehrung genutzt werden können. Lachs, Aal und Meerforelle als Wanderfischarten sind in ihrem Bestand stark gefährdet.

Fließgewässer dienen als Verkehrswege, der Wasserkraftnutzung, Abwassereinleitung, aber auch Erholung und Freizeitnutzung. Die Industrie nutzt sie für Kühlzwecke und Produktionsprozesse, die Landwirtschaft zur Bewässerung. Ihre Auen bilden landwirtschaftlich besonders wertvolle Böden.
Fließgewässer sind gleichzeitig auch Lebensraum vieler Tier- und Pflanzenarten. Sie sind von enormer Bedeutung für die biologische Vielfalt und zur Bereitstellung von Ökosystemleistungen. Ihr Erhalt und die nachhaltige Nutzung sind Hauptaufgaben des Gewässerschutzes.
Die Gewässerbewirtschaftung muss zwischen menschlichen Nutzungen und den Anforderungen des Gewässerschutzes abwägen und zwischen verschiedenen Zielen (z. B. Hochwasserschutz, Klimaanpassung und Naturschutz) auszutarieren. Gleichzeitig gilt es Synergieeffekte zu nutzen, wie z.B. zwischen der Gewässerrenaturierung und dem Hochwasserschutz.

Um eine Balance zwischen divergierenden Interessen, wie beispielsweise Naturschutz, Schifffahrt, Tourismus oder Landwirtschaft zu erreichen, erfolgt eine aktive Einbindung der Öffentlichkeit bei der Maßnahmenplanung und Maßnahmenumsetzung. So sollen Konflikte frühzeitig identifiziert und möglichst gelöst sowie Transparenz gewährleistet werden.

Zuerst wird der Zustand des Gewässers bewertet und Renaturierungspotenziale werden identifiziert. Die Ursachen der Probleme (z.B. fehlende Durchgängigkeit, Uferverbau) werden bei der Planung der Maßnahme berücksichtigt. Bei größeren Maßnahmen wird ein Konzept entwickelt. Eine wesentliche Voraussetzung für eine naturnahe ⁠Gewässerentwicklung⁠ ist die Bereitstellung der dafür notwendigen Flächen. Meist erfolgt die Flächensicherung durch Ankauf oder Tausch von Flächen, aber auch im Rahmen der Flurbereinigung. Die Kosten für die Umsetzung von Renaturierungen sind sehr unterschiedlich. Für Maßnahmenträger gibt es verschiedene Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Bei der Planung von Renaturierungen ist es wesentlich, frühzeitig in einen Austausch mit den Beteiligten (z.B. Behörden, Verbände, Flächeneigentümer) zu kommen. Auch die Öffentlichkeitsarbeit spielt eine wichtige Rolle, denn Menschen identifizieren sich mit „ihren“ Gewässern und wollen wissen, was in ihrem Umfeld passiert. 
Nach der Umbesetzung wird der Erfolg überwacht und evaluiert, um bei Bedarf Anpassungen vorzunehmen.

Die Landwirtschaft in Deutschland bildet die Grundlage unserer Ernährung und stellt einen wichtigen Wirtschaftszweig für die Futtermittel- und Lebensmittelindustrie dar. Sie ist gleichzeitig der größte Flächennutzer. Auch entlang der Gewässer werden Flächen bewirtschaftet. Eine naturnahe Gewässerentwicklung ist auf diesen Flächen nicht möglich. Berührungspunkte sind daher insbesondere auch die Flächenbereitstellung für Renaturierungsprojekte, Uferrandstreifen und Ufergehölz. Beim Einsatz von Düngemitteln oder Pflanzenschutzmitteln können, abhängig von der Ausbringung und der Breite des Uferstreifens, Anteile in das Gewässer eingetragen werden. Durch eine angepasste Bewirtschaftung mit ausreichend breiten Uferrandstreifen können Erosion und Nährstoffeintrag verringert, die Wasserqualität der Oberflächen- und Grundwasserkörper verbessert sowie Algenblüten, Fischsterben und andere Störungen vermieden werden.

Naturnahe Gewässer bieten Lebensraum für eine Vielzahl von Pflanzen und Tieren. Eine reiche Biodiversität stärkt die ökologische Widerstandskraft gegenüber Extremereignissen. Naturnahe Flusslandschaften können größere Wassermengen aufnehmen und speichern. Das verringert das Risiko von Überschwemmungen und hilft in Trockenperioden. Natürliche Ufervegetation führt zu einer Reduzierung der Wassertemperatur um bis zu 7 Grad. Natur am Gewässer wertet die Landschaft, aber auch den städtischen Raum auf und bieten Erholungsmöglichkeiten in Hitzeperioden. Wo möglich sollen Überschwemmungsgebiete wiederhergestellt werden, die Wasser speichern und bei Hochwasserereignissen zurückhalten können.

Ein Aufstau durch eine künstliche oder natürliche Barriere führt zu einer geringeren Fließgeschwindigkeit. Ein natürlicher Aufstau entsteht zum Beispiel durch quer liegende Baumstämme oder einen Biberdamm und ist für Wasserorganismen zumeist passierbar. 
Künstliche Wehre, beispielsweise aus Beton, stauen den Fluss dauerhaft auf. Der Rückstaubereich ist meist deutlich länger und für wasserlebende Organismen unüberwindbar.

Gewässer werden zumeist aufgrund ihrer Nutzung für Schifffahrt, Wasserkraft, Hochwasserschutz, Stabilisierung der Gewässersohle oder Wasserentnahme aufgestaut. So wird z.B. im Fall der Wasserkraft eine Höhendifferenz zwischen dem Ober- und Unterwasser geschaffen, die energetisch genutzt wird. Im bundesweiten Durchschnitt gibt es alle zwei Kilometer ein Querbauwerk.

Nachhaltige Wasserkrafterzeugung liegt dann vor, wenn sie langfristig ökologisch und ökonomisch sinnvoll betrieben wird. Bei bestehenden Wasserkraftnutzungen werden i.d.R. neue Wasserrechte nur mit Auflagen für eine ökologisch verträgliche Betriebsweise erteilt.

Fließgewässer sind an fließendes Wasser angepasste Systeme. Durch dauerhaften Rückstau wird das typische Zusammenspiel zwischen fließendem Wasser und Flusssediment gestört. Die Sedimente sammeln sich im Staubereich an und die Gewässersohle verschlammt, Lebensraum für heimische Tiere und Pflanzen geht verloren. 
In trockenen Zeiten erwärmt sich das Wasser. Die Erwärmung führt zu einer Abnahme des Sauerstoffgehalts und einer vermehrten Algenbildung. Maßnahmen zur Schaffung der Durchgängigkeit und zum Sedimenttransort können die Auswirkung des Rückstaus reduzieren.

Querbauwerke wie Wehre unterbrechen den natürlichen Fließverlauf und ändern das Abflussmuster im Gewässer. Sie führen zu einem erhöhten Wasserspiegel flussaufwärts, wodurch sich der Grundwasserspiegel im Umland erhöht. Diesen Bereichen fehlt aber die für Auen typische Grundwasser- und Überflutungsdynamik, verbunden mit einem Verlust der auentypischen Lebensgemeinschaften. In einer natürlichen Aue wird bei Hochwasser das Wasser großflächig zurückgehalten, was zu einer Dämpfung des Hochwasserscheitels führt. Das Wasser kann versickern und wird als Grundwasser gespeichert.

Der Rückbau eines Wehres führt im Normalfall nicht zur Austrocknung des ehemals gestauten Bereichs. Trockene Phasen gehören aber, insbesondere bei kleineren Gewässern, zum natürlichen Prozess einer dynamischen Gewässerlandschaft. Einige Arten können sich zeitweise in die Gewässersohle zurückziehen oder verbringen diese Phase an Land als fliegendes Insekt. Bei einer guten Anbindung des Gewässers an die Aue besteht eine Verbindung mit dem Grundwasser. So wird Wasser im Gewässerboden zu Verfügung gestellt.

Wehre regulieren den Wasserstand. Hochwasserwellen können durch diese nicht zurückgehalten werden, jedoch kann bei frühzeitiger Absenkung des Wasserstandes von Laufstauen, bzw. Speicherseen ein gewisses Dämpfungsvolumen zur Abminderung von Hochwasserwellen bereitgestellt werden. 
Ein wichtiges Ziel des Hochwasserschutzes ist es, Gewässern wieder mehr Raum zu geben, damit sie bei Hochwasser schadlos ausufern können, z.B. in umliegende Wiesen oder Auenwälder. Große Teile der ehemaligen Überflutungsflächen werden heute anderweitig genutzt, so dass sie keinen Beitrag zum Hochwasserschutz mehr leisten können. Vorsorgender Hochwasserschutz setzt daher unter anderem auf die Entwicklung von sogenannten Schwammlandschaften.

Auch wenn aus gewässerökologischer Sicht ein Wehrrückbau sinnvoll ist, kann dies nicht immer realisiert werden. Ursprünglich verliefen die Gewässer im Taltiefsten in eher gewundener Form mit veränderlichem Flussbett. Im Zuge der Landgewinnung wurden die Gewässer begradigt. Um die höhere Energie durch das stärkere Gefälle abzubauen, wurden Wehre errichtet.
Bei einer Entfernung des Wehrs ohne Schaffung zusätzlicher Laufverlängerung (z.B. durch Wiederanbindung von Seitenarmen, Mäandrierung), könnte sich das Flussbett vertiefen, was zu einer weiteren Entkopplung des Gewässers von seiner Aue führen würde. Bei einem Rückbau des Wehres muss daher oft eine Laufverlängerung erfolgen oder größere Steine im Gewässerbett eingebracht werden, um die Energie abzubauen.

Eine Fischaufstiegsanlage schafft Durchgängigkeit für wandernde Fischarten. Die Beeinträchtigungen des Fließgewässers durch den Aufstau bestehen weiter. Dort, wo kein Rückbau des Wehres mit Laufverlängerung möglich ist, kann die Durchgängigkeit mit Fischtreppe eine vertretbare Lösung sein.

Grundwasser

In Hessen gibt es 127 Grundwasserkörper.
Ein Grundwasserkörper (GWK) ist ein hydrogeologisch abgegrenzter Teil eines Grundwasservorkommens. Der Grundwasserkörper wird als obere Begrenzungsfläche über den Grundwasserspiegel, als untere Begrenzungsfläche durch die Grundwassersohle und in der Höhe durch die Grundwassermächtigkeit begrenzt.

Grundwasser weist einen guten chemischen Zustand auf, wenn 

  • an keiner Messstelle die festgelegten Umweltqualitätsnormen oder Schwellenwerte überschritten werden. Letztere sind deutschlandweit für Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber, Ammonium, Chlorid, Nitrit, ortho-Phosphat, Sulfat und Tri- und Tetrachlorethen in der Grundwasserverordnung festgelegt. Die entsprechenden Umweltqualitätsnormen sind europaweit für Nitrat und Pestizide⁠ (Pflanzenschutzmittel und Biozide) in der EU-Grundwasserrichtlinie festgelegt. Werden an einer oder mehreren Messstellen die genannten Normen oder Schwellenwerte überschritten, muss geprüft werden, wie groß die betroffene Fläche ist und welche Auswirkungen die Belastungen haben. Sind die Auswirkungen relevant oder überschreitet die verunreinigte Fläche eine gewisse Größe (ein Fünftel der Fläche des Grundwasserköpers), ist der gesamte Grundwasserkörper im schlechten chemischen Zustand. 
  • Die Grundwasserbeschaffenheit keine signifikante Verschlechterung des ökologischen oder chemischen Zustands der Oberflächengewässer zur Folge hat und
  • die Grundwasserbeschaffenheit nicht zu einer signifikanten Schädigung unmittelbar von dem Grundwasserkörper abhängender Landökosysteme führt.

Von den 127 Grundwasserkörpern sind 98 (77%) im guten, 29 (23%) im schlechten chemischen Zustand; insbesondere wegen Überschreitungen beim Nitrat, Ammonium, Sulfat, Phosphat und Pflanzenschutzmitteln.
Schwerpunkte der Belastungen sind der Rheingau, das Hessische Ried, die Untermainebene und die Wetterau. In Nord-Ost-Hessen sind 7 Grundwasserkörper wegen Salzbelastungen im schlechten chemischen Zustand.

Ursache für erhöhte Nitrat-, Ammonium-, Sulfat-, Phosphat- und Pflanzenschutzmittel-Konzentrationen sind insbesondere Einträge aus der Landwirtschaft.
Die Ursache für die Salzbelastung von 7 Grundwasserkörpern ist in der inzwischen aufgegebenen Versenkung von salzhaltigen Abwässern der Kaliindustrie begründet.

Die aktuelle Situation bzgl. der Salzbelastung in Werra und Weser sowie der Zustand der Grundwasserkörper ist im „Detaillierten Bewirtschaftungsplan 2021 bis 2027 für die Flussgebietseinheit Weser bzgl. der Salzbelastung“, der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) aufgeführt. Die Informationen sind auf der Homepage der Flussgebietsgemeinschaft Weser zu finden.

Im Bewirtschaftungsplan zur Umsetzung der WRRL 2021-2027 sind im Wesentlichen drei Maßnahmen genannt, um Einträge aus der Landwirtschaft zu reduzieren.

  1. Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten nach § 13 a Düngeverordnung und den Maßgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten.
  2. Ausweisung von Wasserschutzgebieten und Heilquellenschutzgebieten.
  3. Angebot einer gewässerschutzorientierten landwirtschaftlichen Beratung in 22 Maßnahmenräumen durch externe fachkundige Beratungsbüros.

In Hessen sind 1.641 Trinkwasserschutzgebiete und 25 Heilquellenschutzgebiete ausgewiesen.
Die Wasserschutzgebiete (WSG) und Heilquellenschutzgebiete decken eine Fläche von 8.273 km² ab. Dies entspricht einem Anteil von rd. 39 % an der Landesfläche Hessens. Dabei entfallen 6.395 km² (30 % der Landesfläche) auf Wasserschutzgebiete und 2.818 km² auf Heilquellenschutzgebiete (13 % der Landesfläche). Bei der Flächenbetrachtung ist zu berücksichtigen, dass sich Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiete überschneiden können.

In Hessen wird Trinkwasser fast ausschließlich aus Grundwasser gewonnen.
Die Ausweisung der Wasserschutzgebiete und Heilquellenschutzgebiete dient dem Schutz des Trinkwassers und Heilquellenwassers vor stofflichen Einträgen. Die Bedeutung der Trinkwassergewinnung wird mit zunehmenden Folgen aus dem Klimawandel zunehmen. Die Ausweisung ist eine Maßnahme des vorsorgenden Grundwasserschutzes.

In den 22 ausgewiesenen Maßnahmenräumen, die ca. 22 % der landesweit vorhandenen landwirtschaftlichen Nutzfläche umfassen, können Landwirte eine für sie kostenfreie gewässerschutzorientierte Beratung zu Landbewirtschaftung in Anspruch nehmen. Dabei werden Bodenproben mit dazugehöriger Analytik, beispielsweise zum pflanzenverfügbaren Stickstoffgehalt im Boden (sog. Nmin), aber auch für Wirtschaftsdüngeranalysen angeboten. Darauf baut dann die Beratung beispielsweise zur Düngung auf.
Für intensiv beratene Betriebe wird auch die Erstellung einer Stoffstrombilanz angeboten, die auch zu einer auf den Betrieb abgestimmten Beratung angewendet wird.

Grundwasser weist einen guten mengenmäßigen Zustand auf, wenn 

  • das nutzbare Grundwasserdargebot nicht durch die langfristige mittlere jährliche Grundwasserentnahme überschritten wird. Der Grundwasserspiegel darf dementsprechend langfristig nicht absinken.
  • der Grundwasserspiegel keinen von Menschen verursachten Veränderungen unterliegt, die dazu führen, dass 
    • die ökologischen Ziele in Oberflächengewässern, die mit dem Grundwasser hydraulisch in Verbindung stehen, verfehlt werden, 
    • die Qualität dieser Gewässer signifikant verschlechtert wird,
    • Landökosysteme, die direkt vom Grundwasserkörper abhängig sind, signifikant geschädigt werden, und
    • Grundwasser durch Zustrom von Salzwasser oder anderen Schadstoffen infolge räumlich und zeitlich begrenzter Änderungen der Grundwasserfließrichtung nachteilig verändert wird.

Alle 127 hessischen Grundwasserkörper befinden sich im mengenmäßig guten Zustand.

Wasseraufbereitung

Das Trinkwasser in Hessen wird zum weit überwiegenden Teil aus dem Grundwasser gewonnen. Insbesondere im Ballungsraum Rhein-Main findet die Förderung nicht nur lokal statt, sondern auch regional und überregional. Einen Überblick hierzu bekommen Sie aus dem Zukunftsplan Wasser (Seite 37 - Grundlagen der Wassergewinnung und -nutzung).

Die Bewirtschaftung des Grundwassers obliegt dem Land Hessen. Es gibt keine „Eigentumsrechte“ am Grundwasser. Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist in § 10 geregelt, dass „eine Erlaubnis und Bewilligung keinen Anspruch auf Zufluss von Wasser in einer bestimmten Menge und Beschaffenheit geben.“ Insoweit besitzt der Rechteinhaber kein „Eigentumsrecht“. Ebenfalls ist der Gedanke, dass das Grundwasser lokal den dort lebenden Menschen zusteht (unser Wasser!) mit den rechtlichen Vorgaben nicht vereinbar. Zwar sagt das WHG, dass der „Wasserbedarf der öffentlichen Wasserversorgung vorrangig aus ortsnahen Wasservorkommen zu decken ist“, jedoch ist eine überregionale Versorgung wie bspw. im Ballungsraum Rhein-Main wasserwirtschaftlich erforderlich und rechtlich zulässig.

Die Gemeinden haben gemäß § 30 Hessisches Wassergesetz die Sicherstellung der Wasserversorgung zu gewährleisten (als kommunale Selbstverwaltungsaufgabe gemäß § 28 GG). Sie können die Verpflichtung zur Wasserversorgung auf andere Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auf private Dritte übertragen oder sich dieser bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bedienen; sie können dabei auch Wasser- und Bodenverbände oder Zweckverbände bilden und öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen. Insoweit ist die Struktur recht heterogen. In Hessen existieren ca. 400 Wasserversorger, die wenigsten sind als Wasserverbände organisiert.

Das Land Hessen unterstützt die Kommunen bzw. die Wasserversorger bei der Sicherstellung der Wasserversorgung. Im Rahmen der Umsetzung des Zukunftsplans Wasser hat das Land im Förderzeitraum von 2020 bis 2023 für über 160 hessische Städte und Gemeinden sogenannte „Wasserkonzepte“ mit über 4 Millionen Euro finanziell gefördert. Im Rahmen der Wasserkonzepte wird für jede Kommunen geprüft, inwieweit die öffentliche Wasserversorgung auch in der Zukunft klimafest und nachhaltig gestaltet werden kann.
 

Das HLNUG erstellt jeden Monat einen aktuellen Monatsbericht mit den Daten des Vormonats. Die niederschlagsreichen Monate im Winterhalbjahr 2023/2024 haben dafür gesorgt, dass auch im Sommer 2024 die Grundwasserstände wieder auf das Niveau vor 2018 angestiegen sind. Die Frage, wann es lokal wieder zu Dargebotseinschränkungen kommen könnte, lässt sich so pauschal nicht beantworten, da diese u.a. von der zukünftigen Grundwasserneubildung im Winterhalbjahr, der Entnahmemenge sowie der Witterung im Sommerhalbjahr abhängig ist. In diesem Jahr sind keine Einschränkungen zu erwarten und auch die Tendenz für das nächste Jahr erscheint positiv (vorbehaltlich eines normalen Winterhalbjahres für die Grundwasserneubildung).

Klimawandel, demografischer Wandel und der Schutz der Grundwasserressourcen werden die Bewirtschaftung der Wasserressourcen und die Sicherstellung der Wasserversorgung in den nächsten Jahren vor große Herausforderungen stellen. Zentrale Zielsetzung des Zukunftsplans Wasser ist auf der Basis und in Konkretisierung des Leitbildes „Integriertes Wasserressourcen-Management Rhein-Main“ (HMUKLV, 2019) die Formulierung der Anforderungen und Maßgaben des vorsorgenden Schutzes der Wasserressourcen, der Rahmenbedingungen für die langfristige Sicherstellung der Wasserversorgung und einer effizienten Wassernutzung. Dabei sollen insbesondere vor dem Hintergrund der Folgen des Klimawandels eine Langfristperspektive und ein Vorsorgeansatz im Fokus stehen. 

Heute bereits werden die erteilten Wasserrechte an die langfristig gewinnbaren Dargebote und Mindestgrundwasserstände geknüpft, um die Trinkwassergewinnung nachhaltig auszurichten.

Steckbriefe

Die Maßnahmen-Steckbriefe zur Gewässerstruktur („Steckbriefe“) geben den Kommunen und Verbänden sowie den Bürgerinnen und Bürgern einen Überblick über die vom Land Hessen vorgeschlagenen Maßnahmen zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie durch Verbesserung der Gewässerstruktur. Die Steckbriefe geben in Tabellenform die wichtigsten Informationen zur jeweiligen Maßnahme wieder.

Die Steckbriefe sind zum einen nach Kommunen (Anhang 8 des Maßnahmenprogrammes) und nach den Wasserkörpern (Anhang 9 des Maßnahmenprogrammes) geordnet.

Die Maßnahmen-Steckbriefe zur Gewässerstruktur („Steckbriefe“) basieren auf Arbeiten der oberen Wasserbehörden und der unteren Wasserbehörden. Die Maßnahmen in den Steckbriefen wurden aus dem Fachinformationssystem Maßnahmenprogramm (FIS MaPro) des Landes herausgezogen, in das sie von den Wasserbehörden eingegeben wurden.

 Die oberen Wasserbehörden haben eine fachliche Maßnahmenvorplanung vorgenommen. Diese Vorplanung ist auf Ebene des Wasserkörpers erfolgt. Sie basiert auf einer Defizitanalyse, auf den Ergebnissen des biologischen Monitorings und der Konzeption der Umweltziele für die Gewässerstruktur (hydromorphologische Umweltziele). Eingeflossen sind die Ortskenntnisse und Erfahrungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wasserbehörden und Kenntnisse von vergleichbaren Gewässerstrecken.

Dabei wurden am Gewässer u.a. die defizitären Abschnitte mit Renaturierungsbedarf lokalisiert, die Abweichung vom Mindestzielzustand bewertet und hieraus Maßnahmen vorgeschlagen. Die Planungen wurden in den Steckbriefen speziell für jede Kommune (Anhang 8 des Maßnahmenprogramms) oder auf Ebene der Wasserkörper (Anhang 9 des Maßnahmenprogramms) oder zusammengefasst

Ergänzend wurden für einzelne Streckenabschnitte Gewässerentwicklungskonzepte (GEK) erstellt, in denen diese Maßnahmen auf ihre Machbarkeit konkretisiert wurden.

Um den Maßnahmenträgern Planungsspielraum zu geben erfolgte die Verortung der Maßnahmen zunächst eher großzügig – der tatsächliche Handlungsbedarf ist i. d. R. geringer.


Nach Möglichkeit wurden Maßnahmen an denjenigen Gewässerabschnitten ausgewählt, die bereits jetzt schon nur gering von dem Zielzustand der Gewässerstruktur abweichen.

 
Nach Möglichkeit wurden Maßnahmen ausgewählt, durch die eine eigendynamische Entwicklung des Gewässers angestoßen und gefördert wird. Bei entwicklungsfreudigen, dynamischen Gewässern lassen sich so – unterstützt durch die Kräfte des Wassers – mit minimiertem Aufwand die erforderlichen Gewässerstrukturen anstoßen.


Mit diesem Vorgehen bleibt den Unterhaltungspflichtigen der ihnen zustehende Planungsspielraum erhalten. Berücksichtigt wurde dabei auch, dass die tatsächlichen Umsetzungsmöglichkeiten erst im Rahmen der weitergehenden Planung ermittelt werden können.


Vergleichbare Überlegungen galten für die Vernetzung vorhandener oder „geplanter“ morphologisch höherwertiger Gewässerabschnitte durch die Umgestaltung von Wanderhindernissen.

Vorschlag“: Der Status „Vorschlag“ beinhaltet alle denkbaren und notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung der Defizite bzw. Verbesserung des Gewässerzustandes zum Erreichen der Bewirtschaftungsziele.
Schritte zur Realisierung haben noch nicht stattgefunden.

Beratung“: Die Wasserbehörde berät die Kommune oder den Verband im Hinblick auf die Konkretisierung der Maßnahmenvorschläge.

in (Umsetzungs-)planung“: Die Maßnahme ist Teil einer bereits vorliegenden oder in Erstellung befindlichen Konzeption (z.B. gebietsbezogenes Renaturierungskonzept, Rahmenplan, Gewässerentwicklungsplanung/-konzept, Sofortprogramm, Machbarkeitsstudie, Variantenuntersuchung, Projektskizze). Bei zulassungsfreien und modifizierten Unterhaltungsmaßnahmen erfolgt z.T. eine Abstimmung der Maßnahmenumsetzung mit der Wasserbehörde.
Der Planungszustand ist so weit gediehen, dass bereits Abstimmungsprozesse geführt sind. Die Einzelmaßnahmen bedürfen noch der Konkretisierung.

in Genehmigung / im Zulassungsverfahren“: Eine Maßnahme wurde entwickelt. Die Zuständigkeit der Wasserbehörde ist geklärt. Es steht fest, ob und welches Zulassungsverfahren erforderlich ist. Für zulassungspflichtige Maßnahmen erfolgen die Erarbeitung und Abstimmung der Planungsunterlagen mit der Wasserbehörde, ggf. mit Vorantragskonferenzen/Scopingtermin.
Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Eine öffentlich-rechtliche Zulassung der Maßnahme ist noch nicht erfolgt.

genehmigt/zugelassen“: Das öffentlich-rechtliche Zulassungsverfahren (z.B. wasserrechtliches Plangenehmigungsverfahren, Flurbereinigungsverfahren) ist abgeschlossen.
Ein rechtskräftiger Bescheid liegt vor. Mit der geplanten Maßnahme kann begonnen werden.

in Umsetzung“: Realisierung einer Maßnahme. Bei einer Maßnahme zum Grunderwerb liegt eine vertragliche Dokumentation vor, z.B. Einleitung und Durchführung eines Flurbereinigungsverfahrens mit dem Ziel eines gewässerbezogenen Grunderwerbs.

umgesetzt“: Die Maßnahme wurde umgesetzt. Bei Grunderwerb ist die Besitzeinweisung erfolgt und die gewässerverträgliche Nutzung ist sichergestellt. Mit Ausnahme einer Erfolgskontrolle sind keine weiteren Arbeitsschritte erforderlich.

Die in der Spalte „Einmalige Kosten geschätzt“ genannten Beträge geben eine grobe Schätzung der gesamten Maßnahmenkosten wieder. Den Kosten liegen Erfahrungen aus vergleichbaren, bereits umgesetzten Projekten zugrunde. Die Kosten können daher in Abhängigkeit der lokalen Verhältnisse und dem erforderlichen (baulichen) Umfang stark schwanken. Sie sind daher lediglich als „grobe Richtwerte“ anzusehen. Im weiteren Planungsprozess sind die Kosten zu konkretisieren. Erfahrungen von umgesetzten Maßnahmen zeigen, dass die realen Kosten häufig geringer sind.

Die Maßnahmenbenennung mit dem erforderlichen Maßnahmenumfang (den Vorschlägen) im Steckbrief ist in den meisten Fällen das Ergebnis einer ersten, integrativen Vorplanung. Daher ist oft eine Konkretisierung der Maßnahmenvorschläge sowie die Planung und Realisierung der Maßnahmen noch erforderlich. Dies nehmen i. d. R. die Unterhaltungspflichtigen, andere am Gewässer Aktive oder sonstige Planungsträger (z. B. im Rahmen von naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen) vor. Die Wasserbehörden stoßen ggf. selbst Maßnahmen an, wickeln die evtl. notwendigen Verwaltungsverfahren ab (einschließlich der Bearbeitung der Landesförderung) und stehen den Vorhabensträgern beratend zur Verfügung.