Flussufer mit Steinen. Im Hintergrund sieht man Wald und Wiese.

Übersicht der Bewirtschaftungszyklen

Nach § 83 Abs. 1 WHG sind für jede Flussgebietseinheit Bewirtschaftungspläne aufzustellen, um die Ziele der WRRL zu verwirklichen. Erstmal hatte dies Ende 2009 zu erfolgen. Die Bewirtschaftungspläne sind alle 6 Jahre zu aktualisieren. Der aktuelle Bewirtschaftungsplan hat eine Laufzeit von 2021 bis 2027 und legt alle zur Erreichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie notwendigen Maßnahmen fest.

Das Geschehen in den Flussgebietseinheiten wird über umfassende Bewirtschaftungspläne gesteuert. Für alle Flussgebietseinheiten, insbesondere diejenigen, die Grenzen von Staaten überschreiten, wird grundsätzlich die Aufstellung eines einzigen internationalen Bewirtschaftungsplans gefordert.

Die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne sind regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Für das Bundesland Hessen wurden der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm für den Bewirtschaftungszeitraum bis 2027 nach Feststellung durch Frau Ministerin Hinz am 20. Dezember 2021 im Staatsanzeiger veröffentlicht.

Bewirtschaftungszyklen

3. Bewirtschaftungszyklus (2021-2027)

Alle Dokumente zu den Bewirtschaftungsplänen, den Maßnahmenprogrammen, Hintergrundinformationen sowie zum Beteiligungsverfahren.

Bewirtschaftungszyklen

2. Bewirtschaftungszyklus (2015-2021)

Alle Dokumente zu den Bewirtschaftungsplänen, den Maßnahmenprogrammen, Hintergrundinformationen sowie zum Beteiligungsverfahren.

Bewirtschaftungszyklen

1. Bewirtschaftungszyklus (2009-2015)

Alle Dokumente zu den Bewirtschaftungsplänen, den Maßnahmenprogrammen, Hintergrundinformationen sowie zum Beteiligungsverfahren.