Das Geschehen in den Flussgebietseinheiten wird über umfassende Bewirtschaftungspläne gesteuert. Für alle Flussgebietseinheiten, insbesondere diejenigen, die Grenzen von Staaten überschreiten, wird grundsätzlich die Aufstellung eines einzigen internationalen Bewirtschaftungsplans gefordert.
Die Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne sind regelmäßig zu überprüfen und ggf. zu aktualisieren. Für das Bundesland Hessen wurden der Bewirtschaftungsplan und das Maßnahmenprogramm für den Bewirtschaftungszeitraum bis 2027 nach Feststellung durch Frau Ministerin Hinz am 20. Dezember 2021 im Staatsanzeiger veröffentlicht.