öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Land und Kommune für den Gewässerschutz

Beigeordneter Dr. Kanzow und Regierungspräsident Weinmeister für die untere und obere Wasserbehörde sowie Bürgermeister Heppe und Rathauschef Eckhardt unterzeichnen eine der ersten öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen für die Kommunen Eschwege und Sontra

Das Land Hessen setzt gemeinsam mit den Kommunen ein klares Zeichen für den Schutz unserer heimischen Gewässer. Mit dem Abschluss einer Vereinbarung zwischen Regierungspräsidium, Landkreis und gewässerunterhaltungspflichtiger Kommune oder Wasserverband wird die Umsetzung der noch offenen Maßnahmen der WRRL gezielt angegangen.

Die Umsetzungsfrist der WRRL rückt näher und der Druck seitens der EU wächst, die Gewässer wieder in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Die Vereinbarung schafft eine verlässliche Grundlage für die Maßnahmenumsetzung, um die ansprochsvollen Ziele der WRRL zu erreichen.

Die Vereinbarung enthält wichtige Schritte für die Kommune:

  • Maßnahmeninventur: Sondierung des Maßnahmenprgramms und kommunenscharfe Zuordnung der Maßnahmen durch die obere Wasserbehörde
  • Zeit- und Umsetzungsplan: Zeitplanung für die noch offenen Maßnahmen durch einen Gewässermanager
  • Unterstützung: in allen Phasen der Maßnahmenumsetzung durch einen Gewässermanager

Mit dem Abschluss der Vereinbarung verpflichtet sich die Kommune bzw. der Wasserverband, die geplanten Renaturierungsmaßnahmen nach einem verbindlichen Zeit- und Umsetzungsplan durchzuführen. Das schafft Transparenz für die Kosteneinteilung, ermöglicht die Dokumentation von Fortschritten  und den Umgang mit möglichen Hindernissen und sorgt für eine zügige Maßnahmenumsetzung.

Der große Maßnahmenumfang, die Komplexität der WRRL sowie Personal- und Fachkräftemangel stellen viele Kommunen vor große Herausforderungen. Das Land bietet daher im Rahmen der Vereinbarung ein umfangreiches Unterstützungsangebot an. Die Wasserbehörden stehen den Kommunen von Beginn an beratend zur Seite und führen eine Maßnahmeninventur durch, um den Maßnahmenumfang genau festlegen zu können.

Darüber hinaus stellt das Land den Kommunen und Wasserverbänden zusätzlich einen externen Dienstleister nach dem Vorbild des erfolgreichen Programms "100 Wilde Bäche für Hessen" zur Verfügung. Der sogenannte Gewässermanager wird vollständig vom Land finanziert und unterstützt die Kommunen bei allen anfallenden Aufgaben: Planung, Förderung, Genehmigung, Bau und Öffentlichkeitsarbeit.