Wer kann bei der Maßnahmenumsetzung aktiv werden?

Informationen zur operativen Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie

Die Maßnahmenumsetzung erfolgt in Hessen überwiegend durch Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände oder kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) sowie durch Landwirtinnen und Landwirte. Für die Herstellung der Durchgängigkeit an Wasserkraftanlagen bis zu 250 kW sind private Betreibern von bestehenden Wasserkraftanlagen und private Inhaber von Wasserrechten antragsberechtigt.
Ihnen stellen wir hier einen Überblick über verschiedene Werkzeuge, wie Förderprogramme, Kartenanwendungen oder Ansprechpersonen zur Verfügung.

Umsetzung der Maßnahmen

Landesprogramm für Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände, kommunale Zweckverbände und Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG). Die Gemeinden sind berechtigt, die Zuwendung an Dritte, die nicht selbst antragsberechtigt sind, nach Maßgabe des Zuwendungsbescheides weiterzuleiten. Für die Herstellung der Durchgängigkeit an Wasserkraftanlagen bis zu 250 kW sind private Betreiber von bestehenden Wasserkraftanlagen und private Inhaber von Wasserrechten antragsberechtigt.

Programm des Landes Hessen für Kommunen zur umfassenden Unterstützung bei den Gewässerrenaturierungen

HALM 2, das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflegemaßnahmen, richtet sich an Landwirtinnen und Landwirte. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der Ziele des Landes in Bezug auf die biologische Vielfalt, den Wasser-, Boden- und Klimaschutz sowie die Erhaltung der Kulturlandschaft. Mit HALM 2 stellt das Land Hessen landwirtschaftlichen Betrieben eine finanzielle Unterstützung für zusätzliche Aufwendungen und Ertragsverzicht aufgrund besonders umweltgerechter Landbewirtschaftung bereit.
Einige der Maßnahmen sind für einen vorbeugenden und flächendeckenden Schutz von Bächen, Flüssen, Seen, Grundwasser und Boden besonders geeignet. Sie unterstützen somit die Zielerreichung der WRRL und sind deshalb ein wichtiger Bestandteil des Maßnahmenprogramms.
Durch eine gezielte Förderung über Agrarumweltmaßnahmen sollen auf Basis von Vereinbarungen in bestimmten Gebieten Umweltleistungen erbracht werden. In Gebieten des besonderen Gewässerschutzes gehen diese Leistungen über die Anforderungen der guten fachlichen Praxis hinaus und werden über die Förderung vergütet.

Folgende Agrarumweltmaßnahmen werden im HALM 2 angeboten:

  • Förderung der Zusammenarbeit
  • Ökologischer Landbau
  • Vielfältige Kulturen im Ackerbau
  • Mehrjährige Blühstreifen/-flächen
  • Erosionsschutzstreifen
  • Gewässerschutzstreifen
  • Grünlandextensivierung

Für die Inanspruchnahme einzelner Fördermaßnahmen ist die Lage der Schläge in einer bestimmten Förderkulisse Voraussetzung. Damit sollen die finanziellen Fördermittel gezielt für die Belange des Gewässerschutzes und des Naturschutzes eingesetzt werden. Erosionsschutzstreifen werden innerhalb der Kulisse "Erosion Konditionalität", in der eine Einstufung der Ackerschläge in Erosionsgefährdungsklassen (KWasser1 oder KWasser2) erfolgt, gefördert.

Beratung zur Förderung der Agrarumweltmaßnahmen, zu den Gebietskulissen und den weiteren Rahmenbedingungen der Förderung erhalten Sie bei den Bewilligungsstellen der Landkreise. Die Gebietskulissen stehen Ihnen über den Agrar-Viewer zur Verfügung.

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