Im Maßnahmenprogramm Hessen ist unter anderem festgelegt, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen und zur Herstellung der Durchgängigkeit in den nächsten Jahren durchgeführt werden müssen.
In der Regel obliegt diese Maßnahmendurchführung den Kommunen oder den von ihnen gebildeten Verbänden. Viele dieser Unterhaltungspflichtigen haben die notwendigen Schritte in die Wege geleitet und mit der Umsetzung von Gewässerentwicklungsmaßnahmen begonnen bzw. bereits begonnene Maßnahmen weitergeführt. Allerdings bleibt noch viel auf dem Weg zum guten ökologischen Zustand zu tun. Hierbei möchten die hessischen Wasserbehörden die unterhaltungspflichtigen Kommunen und Verbände unterstützen.
Die oberen und unteren Wasserbehörden werden die Unterhaltungspflichtigen auch zukünftig bei deren Planungen, den Genehmigungsverfahren oder der Beantragung von Fördermitteln beraten. Zusätzlich ist es seit 2012 möglich, Unterstützung für bestimmte Beratungs- und Planungsleistungen bei den Regierungspräsidien, Obere Wasserbehörde, abzurufen. Möglich ist dies für die Planungs- und Umsetzungsschritte, die zwischen der Planungsebene "WRRL-Maßnahmenprogramm" und der Planung und Bauausführung einzelner Objekte liegen. Letzteres wird weiterhin im Rahmen der "Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz" gefördert. Die Planung und Beratung sollte sich dabei möglichst auf ein größeres Einzugsgebiet beziehen. Planungen über Gemeindegrenzen hinweg werden besonders begrüßt. Aber auch kleinere Leistungspakete sind grundsätzlich möglich.
Für folgende Leistungen ist beispielsweise Unterstützung erhältlich:
- Erstellung von Gewässerentwicklungsplänen
- Konkretisierung der Maßnahmen aus dem Maßnahmenprogramm auf die kommunale Ebene
- Organisation und Durchführung von Runden Tischen zur Konkretisierung der Maßnahmen und
- Abstimmung einer gemeinsamen Vorgehensweise
- Durchführung von Gewässerbegehungen (auch als Gewässerschau unter Federführung der Unteren Wasserbehörde)
- Konkretisierung von vorhandenen Gewässerentwicklungsplänen (z.B. Ermittlung der Flächenverfügbarkeit, Ermittlung von Restriktionen, Auflösung von Zielkonflikten)
- Unterstützung bei der Erstellung von Planunterlagen und von Förderanträgen – ausdrücklich ausgenommen sind konkrete Objektplanungen für wasserrechtlich genehmigungspflichtige Maßnahmen
- Unterstützung bei der Erschließung von Finanzierungsquellen
- Wahrnehmung und Organisation von Informationsveranstaltungen
Das Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat stellt den Oberen Wasserbehörden Mittel zur Verfügung, damit diese in vorheriger Absprache mit den Maßnahmenträgern entsprechende Verträge mit externen Ingenieurbüros abschließen können. Für die Maßnahmenträger fallen dabei keine Kosten an, sie profitieren aber von dieser professionellen Unterstützung durch fachkundige Ingenieurbüros.
Kommunen oder die von ihnen gebildeten Verbände sollten Vorhaben innerhalb ihrer Gemeinde/ Stadt und ggf. mit betroffenen Nachbarkommunen besprechen. Sobald hinreichend Klarheit besteht, für welche Gewässer eine oder mehrere der oben genannten Leistungen benötigt werden, sollte die zuständige Obere Wasserbehörde angesprochen werden. Diese wird zusammen mit der zuständigen Unteren Wasserbehörde mit den Maßnahmenträgern beraten, welche Leistungen im Einzelnen Kommunen oder die von ihnen gebildeten Verbände erhalten können und wie die genaue Abwicklung erfolgt. Und selbstverständlich ist deren Unterstützung (z. B. kompetente Ansprechpartner in der Gemeinde, vorhandene Planungsunterlagen, Räumlichkeiten für Besprechungen) Voraussetzung, damit der Gewässerberater seine Aufgaben erfolgreich durchführen kann.