Der Inhalt des Bewirtschaftungsplans hält sich eng an die Vorgaben der WRRL und berücksichtigt nach Anhang VII WRRL insbesondere folgende Aspekte:
- Allgemeine Beschreibung der Merkmale der Flussgebietseinheit (FGE) bzw. der hessischen Einzugsgebiete an Rhein und Weser
- Zusammenfassung der signifikanten Belastungen
- Ermittlung und Kartierung der Schutzgebiete
- Karte der Überwachungsnetze und Darstellung der Ergebnisse
- Liste der Umweltziele, insbesondere Darstellung und Begründung von Ausnahmen
- Zusammenfassung der wirtschaftlichen Analyse
- Zusammenfassung der Maßnahmenprogramme
- Verzeichnis detaillierter Programme und Pläne mit Inhaltsangaben
- Zusammenfassung der Maßnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung
- Liste der zuständigen Behörden
- Anlaufstelle und Verfahren zur Beschaffung von Hintergrundinformationen
Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung
Auf der Grundlage der Ende 2004 abgeschlossenen Bestandsaufnahme nach Art.5 WRRL und der vorliegenden Untersuchungsergebnisse wurden die wichtigsten Fragen der Gewässerbewirtschaftung der Flussgebietseinheiten Rhein und Weser identifiziert, im Entwurf offengelegt, und final festgestellt. Diese werden gemäß § 83 Abs. 4. Satz 1 Nummer 2 WHG alle sechs Jahre überprüft.
In Hessen sind folgende Belastungen von besonderer Bedeutung:
- Hydromorphologische Veränderungen/ Abflussregulierung
- Nährstoffbelastungen
- Belastungen mit organischen Stoffen
- Belastungen mit gefährlichen Stoffen
- Salzbelastung im Werra-Fulda-Einzugsgebiet
- Mögliche Belastungen von grundwasserabhängigen Landökosystemen durch Grundwasserentnahmen.