Überwachungsprogramme

Umsetzungsschritte und Ziele der Überwachung (Monitoring)

Überwachungsarten der Wasserrahmenrichtlinie

  • Überblicksüberwachung,
  • operative Überwachung und
  • Überwachung zu Ermittlungszwecken.

Überblicksüberwachung

Die überblicksweise Überwachung wird an einer ausreichenden Zahl an Wasserkörpern durchgeführt und gibt einen umfassenden Überblick über die Gewässerqualität.

Operative Überwachung

Bei der operativen Überwachung beschränkt man sich auf die Gewässer, welche in den Bestandsaufnahmen mit der Zielerreichung „unwahrscheinlich“ oder „unklar“ eingestuft wurden.

Überwachung zu Ermittlungszwecken

Ziel der Überwachung zu Ermittlungszwecken ist es, Informationen zu Ursachen und Möglichkeiten der Beseitigung von Beeinträchtigungen der Gewässer zu erlangen, z. B. bei Gewässerverschmutzungen durch unbekannte Punktquellen oder diffuse Quellen.

Monitoring-Programme

Die Monitoring-Programme waren in den Jahren 2004 bis einschließlich 2006 durchzuführen.
Die Ergebnisse wurden in die Entwürfe der Bewirtschaftungspläne aufgenommen. So wurde die Öffentlichkeit über die Ergebnisse der Überwachung informiert und auch in den weiteren Planungsprozess einbezogen.

Ziel der Monitoringprogramme ist, einen schlüssigen Überblick über den Zustand der Gewässer eines jeden Flusseinzugsgebiets zu bekommen. Gleichzeitig müssen anhand der Monitoringprogramme alle Wasserkörper in eine der fünf Zustandsklassen eingestuft werden können. Die Überwachungsprogrammen bezogen sich auf

  • Oberflächengewässer (insbes. biologische, chemische und physikalische Parameter),
  • Grundwasser (chemische Parameter und Menge) und
  • Schutzgebiete