Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren für jede sechsjährige Bewirtschaftungsplanperiode zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zum Überblick der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Hessische Wassergesetz (HWG) in nationales Recht umgesetzt.
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben werden ab dem 22. Dezember 2024 bis zum 22. Juni 2025 die Dokumente von FGG Rhein und FGG Weser zu „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2027-2033" ausgelegt. Diese Unterlagen sind für die in Hessen liegenden Teilbereiche anzuwenden. Die Unterlagen werden für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat sowie bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2024, Nr. 49) wurde am 2. Dezember 2024 der Hinweis auf die Einstellung der Veröffentlichung von Zeitplan und Arbeitsprogramm bekannt gegeben.
Nachfolgend stehen Ihnen die Unterlagen von FGG Rhein (Fassung der Offenlegung, Stand: 22. November 2024) und FGG Weser (Fassung der Offenlegung, Stand: Dezember 2024) zum Download bereit.