Maßnahmenprogramm 2021-2027

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Entscheidung über die Feststellung des Maßnahmenprogramms können nach § 3 des Umweltrechtsbehelfsgesetzes anerkannte inländische oder ausländische Vereinigungen innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung des Maßnahmenprogramms Klage beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof, Goethestraße 41-43, 34119 Kassel erheben.

Das Logo zeigt einen Umriss eines Landes, darum befinden sich Sterne. Rundherum angeordnet steht "Gewässerschutz für Europa" in Großbuchstaben

Ammoniumstickstoff

Prüfung/Ergebnis vertiefter Immissionsbetrachtung

Anforderungen an Ammoniumstickstoff bei Kläranlagen zur Verminderung der Ammoniumstickstoffeinträge gemäß MP 2021-2027