Prüfung und Ergebnis vertiefter Immissionsbetrachtungen gemäß MP Hessen 2021-2027
Nach dem zum 22. Dezember 2021 festgestellten Maßnahmenprogramm (MP) Hessen 2021–2027 wird in 139 Oberflächenwasserkörpern (OWK), die nicht in einem guten ökologischen Zustand/Potenzial sind, der Orientierungswert der Oberflächengewässerverordnung (OGewV, Anlage 7) überschritten. Von diesen 139 OWK befinden sich in 116 OWK Einleitungen von kommunalen bzw. industriellen/gewerblichen Kläranlagen. Nach dem MP Hessen 2021–2027 werden alle kommunalen und industriellen Kläranlagen betrachtet, die in einen OWK einleiten, der zum einen in einem nicht guten ökologischen Zustand ist und zum anderen bei dem der Orientierungswert für Ammoniumstickstoff nicht eingehalten wird.
Daher wurde im Kapitel 3.1.3 des MP 2021–2027 die Prüfung der Notwendigkeit der Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen bei 355 kommunalen Kläranlagen (aufgeführt in Anhang 7 des MP) sowie bei direkt einleitenden industriellen/gewerblichen Kläranlagen im Rahmen vertiefter Immissionsbetrachtungen festgeschrieben.
Vertreterinnen und Vertreter des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), der oberen und unteren Wasserbehörden sowie des Hessischen Landwirtschafts- und Umweltministeriums haben eine Vorgehensweise zur Ableitung der Ammoniumstickstoffanforderungen bei Einleitungen aus kommunalen und industriellen/gewerblichen Kläranlagen erarbeitet und hierzu ein Erläuterungspapier erstellt.
Im Juli 2024 wurden auf der Grundlage der Vorgehensweise die Einleitungen aus kommunalen und industriellen Kläranlagen den folgenden drei Fallgruppen zugeordnet:
Fallgruppe 1 (Abwasseranteil ≤ 1%)
Fallgruppe 2 (Abwasseranteil > 1 bis ≤ 10 %)
Fallgruppe 3 (Abwasseranteil > 10 %)
Weiterhin wurden weitergehende Anforderungen an Ammoniumstickstoff bei den betroffenen Kläranlagen verbindlich festgelegt, um eine wesentliche Reduktion der Ammoniumstickstoffbelastung innerhalb der OWK zu erreichen und damit einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des guten ökologischen Zustands bzw. ökologischen Potenzials zu leisten.
Am 8. August 2024 wurden den betroffenen Kläranlagenbetreibern und den Wasserbehörden der Termin einer Online-Informationsveranstaltung am 9. Oktober 2024 zur Vorstellung der Vorgehensweise zur Festlegung der weitergehenden Anforderungen an Ammoniumstickstoff angekündigt und das Erläuterungspapier zugesandt.
Am 13. September 2024 erfolgte die Einladung der Kläranlagenbetreiber und der Wasserbehörden.
Am 9. Oktober 2024 fand von 9 bis 13 Uhr die Online-Informationsveranstaltung statt, auf der die Vorgehensweise zur Ableitung weitergehender Anforderungen an Ammoniumstickstoff sowie die Zuordnung der Kläranlageneinleitungen erläutert sowie die daraus resultierenden weitergehenden Anforderungen an Ammoniumstickstoff vorgestellt wurden.
Nachfolgend können Sie folgende Dokumente herunterladen:
a) Erläuterungen der Vorgehensweise zur Ableitung der Ammoniumstickstoffanforderungen bei Einleitungen aus kommunalen und industriellen/gewerblichen Kläranlagen
b) Anhang 1: Abschlussbericht des Vorhabens „Betrachtung hessischer Kläranlagen zur Steigerung der Ammoniumelimination“
c) Anhang 2: Liste der kommunalen Kläranlagen mit Einleitung in OWK, die keinen guten ökologischen Zustand aufweisen und in denen der Orientierungswert für Ammoniumstickstoff nach der OGewV überschritten wird, mit Überwachungswerten und betrieblichen Monats- bzw. Jahresmittelwerten
d) Anhang 3 Liste der industriellen/gewerblichen Kläranlagen mit Einleitung in OWK, die keinen guten ökologischen Zustand aufweisen und in denen der Orientierungswert für Ammoniumstickstoff nach der OGewV überschritten wird, mit Fallgruppenzuordnung 1 bis 3