Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2021-2027

Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015, 2015-2021 und 2021-2027, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Hessische Wassergesetz (HWG) in nationales Recht umgesetzt.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gibt einen festen zeitlichen Rahmen hinsichtlich einer Offenlegung des Bewirtschaftungsplanentwurfs vor. Vor diesem Hintergrund wurden ab dem 22. Dezember 2020 bis zum 22. Juni 2021 die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans Hessen 2021-2027, des Maßnahmenprogramms Hessen 2021-2027 und des Umweltberichts der Strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Standorten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Stellungnahmen

Vom 22. Dezember 2020 bis 22. Juni 2021 bestand auch die Möglichkeit, eine digitale Stellungnahme zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans Hessen 2021-2027, des Maßnahmenprogramms Hessen 2021-2027 und zum Umweltbericht der Strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm abzugeben.

Zum Zwecke einer transparenten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die im Rahmen der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen, deren Auswertungen und deren mögliche Auswirkungen auf die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms Hessen 2021-2027 veröffentlicht. Einer Veröffentlichung konnte mit der Abgabe der Stellungnahme widersprochen werden. Eine darüber hinausgehende Einzelbeantwortung der Stellungnahmen war nicht vorgesehen.

Entwürfe

Die sieben Anrainerländer Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben unter hessischem Vorsitz die Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme der FGG Weser für den Bewirtschaftungszeitraum 2021-2027 aktualisiert und fortgeschrieben.

Die Entwürfe 2021-2027 zum Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm sowie zum detaillierten Bewirtschaftungsplan und dessen Maßnahmenprogramm bzgl. der Salzbelastung sind auf Homepage der FGG Weser erreichbar.

Ergänzend stehen auch die Entwürfe der Umweltberichte zum Maßnahmenprogramm sowie zum detaillierten Maßnahmenprogramm bzgl. der Salzbelastung 2021-2027 zur Verfügung.

Nach Abschluss der Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm lagen dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz insgesamt 146 Stellungnahmen mit über 1.000 Einzelforderungen vor. Darüber hinaus gab es 365 Eingänge im Stellungnahme-Tool mit insgesamt 645 Teil-Stellungnahmen. Diese wurden im Rahmen der Erstellung der finalen Fassungen des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms 2021-2027 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Hessen ausgewertet und in Teilen berücksichtigt.

Zu jedem der 1.089 Einzelforderungen aus den 146 eingegangenen Stellungnahmen gibt es eine Bewertung der Verwaltung. Von den 1.089 Einzelforderungen wurden nach Prüfung 51 mit Änderungen und 60 vollständig übernommen. Parallel zur anschließenden Ressortabstimmung wurde das Einvernehmen mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hergestellt. Die tabellarische Darstellung der Bewertungen wurde aus Gründen der Handhabbarkeit auf acht Dateien aufgeteilt.

Zu jedem der 1.089 Einzelforderungen aus den 146 eingegangenen Stellungnahmen gibt es eine Bewertung der Verwaltung. Von den 1.089 Einzelforderungen wurden nach Prüfung 51 mit Änderungen und 60 vollständig übernommen. Parallel zur anschließenden Ressortabstimmung wurde das Einvernehmen mit der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes hergestellt. Die tabellarische Darstellung der Bewertungen wurde aus Gründen der Handhabbarkeit auf acht Dateien aufgeteilt.

Am 29. November 2021 hat das hessische Kabinett in seiner Sitzung dem Bewirtschaftungsplan Hessen 2021-2027 und dem Maßnahmenprogramm Hessen 2021-2027 zugestimmt. Frau Ministerin Hinz stellte beide Dokumente fest

Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Nr. 51/2021 vom 20. Dezember 2021, Seite 1645/1655) wurde die Information zur Feststellung und Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans Hessen 2021-2027 und des Maßnahmenprogramms Hessen 2021-2027 veröffentlicht.

Die Thematik von signifikanten Belastungen durch Salzeinleitungen im Wesereinzugsgebiet wurde über die Flussgebietseinheit Weser behandelt. Die Weser-Ministerkonferenz hat am 18. November 2021 nach umfangreichen Abstimmungen der Weseranrainerländer diese Papiere beschlossen und festgestellt.