Hintergrundinformationen

Zu diesen Hintergrundinformationen und Hintergrunddokumenten soll der Öffentlichkeit gemäß Artikel 14 der WRRL der Zugang gewährt werden. Die eingestellten Dokumente finden sich nicht im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm, stehen aber mit diesen in Verbindung.