Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015, 2015-2021 und 2021-2027, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Hessische Wassergesetz (HWG) in nationales Recht umgesetzt.
Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gibt einen festen zeitlichen Rahmen hinsichtlich einer Offenlegung des Bewirtschaftungsplanentwurfs vor. Vor diesem Hintergrund wurden ab dem 22. Dezember 2014 bis zum 22. Juni 2015 die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans Hessen 2015-2021, des Maßnahmenprogramms Hessen 2015-2021 und der Umweltberichts der Strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Standorten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2014 Nr. 51 vom 15. Dezember 2014, Seiten 1068-1069) wurde zur Art und Weise der Veröffentlichung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm und Umweltbericht informiert.