Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015, 2015-2021 und 2021-2027, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Hessische Wassergesetz (HWG) in nationales Recht umgesetzt.
Die für Hessen festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung entsprechen denen der Flussgebietsgemeinschaften Weser und Rhein. Die Dokumente wurden ab dem 21. Dezember 2019 bis zum 22. Juni 2020 für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Die jeweiligen ausgelegten Dokumente der Flussgebietsgemeinschaften Weser und Rhein gelten in dieser Anhörung ausschließlich für die hessischen Anteile der Einzugsgebiete.