Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2027- 2033

Zum 22. Dezember 2026 werden hier Unterlagen und Beteiligungsmöglichkeit veröffentlicht. Nach Abschluss der Offenlage werden hier die Stellungnahmen und deren Bewertung im Rahmen der Offenlegung von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2027-2033 veröffentlicht.

Vom 1. Juni 2026 bis 30. Juni 2026 findet die Festlegung des Untersuchungsrahmens nach § 39 UVPG statt.

Die Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG, WRRL) verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Aufstellung von Bewirtschaftungsplänen (BP) und Maßnahmenprogrammen (MP). Ziel ist das Erreichen des guten Zustands des Grundwassers und der Oberflächengewässer. 
Für das MP nach § 82 WHG ist gemäß § 35 UVPG i. Vb. m. Anlage 5 Nr. 1.4 eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchzuführen.

Derzeit findet die Aktualisierung des MP 2027-2033 auf Grundlage des MP 2021-2027 für die hessischen Anteile der Flussgebietseinheiten Weser und Rhein statt. Gegenstand der SUP zum MP 2027-2033 ist die Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Maßnahmenprogramms sowie Alternativen. Hierzu ist ein Umweltbericht zu erstellen. Die Verfahrensschritte des Scopings und die spätere Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf des Umweltberichtes werden vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) als oberste Wasserbehörde in Hessen durchgeführt.

Im ersten Schritt legt das HMLU im Rahmen des Scopings den Untersuchungsrahmen der SUP einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrads der in den Umweltbericht aufzunehmenden Angaben fest (§ 39 Abs. 1 UVPG). Hierbei sind Sie als Fachbehörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich durch das MP 2027-2033 berührt wird, zu beteiligen (§ 39 Abs. 4 UVPG). Verfügen Sie als zu beteiligende Akteure über Informationen, die für den Umweltbericht zweckdienlich sind, übermitteln Sie diese bitte der für die SUP zuständigen Behörde.

Ich bitte Sie auf Grundlage dieser Unterlagen um Ihre Stellungnahme bis 30. Juni 2026 zu Untersuchungsrahmen und Detaillierungsgrad der SUP ausschließlich über das Beteiligungsportal des HMLU über diesen Link https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/kurzurl/-Fvm5pWWrÖffnet sich in einem neuen Fenster. Hierzu benötigen Sie eine Registrierung mit E-Mail-Adresse. 

Neben dem hessischen Dokument finden Sie hier auch die beiden Unterlagen der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser, welche für ihre hessischen Anteile relevant sind.

Das Scoping zur Festlegung des Untersuchungsrahmens findet ausschließlich in schriftlicher Form statt. Ein gesonderter Beratungstermin ist hierzu nicht vorgesehen. Des Weiteren erfolgt neben der Bereitstellung der Unterlagen im Internet keine gesonderte Übersendung der Unterlagen.