Zeitplan und Arbeitsprogramm 2021-2027

Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015, 2015-2021 und 2021-2027, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zum Überblick der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Hessische Wassergesetz (HWG) in nationales Recht umgesetzt.

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben wurde ab dem 22. Dezember 2018 bis zum 22. Juni 2019 das Dokument „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2021-2027 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2018, Nr. 51) wurde am 17. Dezember 2018 zur Art und Weise der Veröffentlichung von Zeitplan und Arbeitsprogramm informiert.

Nachfolgend steht Ihnen das Dokument Zeitplan und Arbeitsprogramm (Fassung der Offenlegung, Stand: 21. Dezember 2018) zum Download bereit.

Anhörungsdokumente

Die Flussgebietsgemeinschaft Rhein hat für den Bereich der gesamten Flussgebietseinheit Rhein ein Dokument "Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie - Vorstellung des Zeitplans und Arbeitsprogramms sowie der vorgesehenen Maßnahmen zur Information und Anhörung der Öffentlichkeit im Rahmen der Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne in der FGG Rhein" erstellt. Nachfolgend steht dieses zum Download bereit. Stellungnahmen zu diesem Dokument sind ab dem 22. Dezember 2018 über den Webauftritt der Flussgebietsgemeinschaft Rhein möglich.

Die Flussgebietsgemeinschaft Weser hat für den Bereich der gesamten Flussgebietseinheit Weser ein Dokument zu Zeitplan, Arbeitsprogramm und Anhörungsmaßnahmen zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2021-2027 erstellt. Nachfolgend steht dieses zum Download bereit. Stellungnahmen zu diesem Dokument sind ab dem 22. Dezember 2018 über den Webauftritt der Flussgebietsgemeinschaft Weser möglich.

Stellungnahmen

Beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sind drei Stellungnahmen eingegangen, die hier einzusehen sind.

Die im Zeitraum der Offenlegung beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingegangenen drei Stellungnahmen wurden ausgewertet.
Die Stellungnahmen gingen auch allen Flussgebietsgemeinschaften (FGGen) in Deutschland zu, u.a. der FGG Weser und der FGG Rhein. Deshalb haben die FGGen gemeinsam abgestimmte Antworten zu den einzelnen in den Stellungnahmen angesprochenen Punkten erarbeitet und in einem gemeinsamen Dokument zusammengefasst. Die Antwortdokumente zu den Stellungnahmen sind hier eingestellt:

Aus den Stellungnahmen resultieren keine Änderungen im Dokument „Zeitplan und Arbeitsprogramm“. Die endgültige Fassung des Dokuments ist als PDF-Datei (0,6 MB) barrierefrei zum Download verfügbar. Der Hinweis hierauf erfolgte am 23. Dezember 2019 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2019, Nr. 52).