Wichtige Fragen der Gewässerbewirtschaftung 2021-2027

Unterlagen, Stellungnahmen sowie Auswertungen der Offenlegung zu den Wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung 2021-2027

Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015, 2015-2021 und 2021-2027, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Hessische Wassergesetz (HWG) in nationales Recht umgesetzt.

Die für Hessen festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung entsprechen denen der Flussgebietsgemeinschaften Weser und Rhein. Die Dokumente wurden ab dem 21. Dezember 2019 bis zum 22. Juni 2020 für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucher­schutz sowie bei den Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Die jeweiligen ausgelegten Dokumente der Flussgebietsgemeinschaften Weser und Rhein gelten in dieser Anhörung ausschließlich für die hessischen Anteile der Einzugsgebiete.

Im Rahmen der Offenlegung gingen von fünf Organisationen Stellungnahmen beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ein. Diese wurden bearbeitet und deren Anmerkungen - soweit erforderlich - berücksichtigt. Die Bewertung der Stellungnahmen fand in Abstimmung mit den FGGen statt. Aus den beim HMUKLV eingegangenen Stellungnahmen resultieren keine Änderungen in den Dokumenten von FGG Weser und FGG Rhein.

Des Weiteren gingen im Rahmen der Offenlegung Stellungnahmen bei den Geschäftsstellen von FGG Rhein und Weser zu den Entwürfen ein. Die Beantwortung der Stellungnahmen wurde auf Ebene der Flussgebiete abgestimmt, für zwei deutschlandweit zugestellte Stellungnahmen erfolgte die Koordination durch die LAWA-Geschäftsstelle. Die Stellungnahmen wurden aufgewertet, bearbeitet und deren Anmerkungen – soweit erforderlich – in die endgültigen Dokumente eingearbeitet. Dabei handelte es sich um redaktionelle Änderungen, es gab keine inhaltlichen Ergänzungen.

Die LAWA-Geschäftsstelle hat bundesweit die Zusammenstellung und Koordination der Antwortentwürfe zu den Stellungnahmen des Deutschen Angelfischereiverbands vom 18.06.2020 sowie des BUND Bundesverbands vom 17.05.2020 übernommen. Die Geschäftsstelle der FGG Rhein war für die Zusammenstellung und Koordination des Antwortentwurfes zur Stellungnahme der AG Rhein des BUND gemeinsam mit dem AK Wasser des BBU vom 18.06.2020 zuständig. Beantwortung und Kommentierungen sind auf der Homepage der FGG RheinÖffnet sich in einem neuen Fenster veröffentlicht.

Die FGG Weser koordinierte Auswertung und Antwortentwürfe zu fünf Stellungnahmen von Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 2.4.2020, Angelsportverein Schwarmstedt vom 4.3.2020, Bauernverband "Börde" e.V. Wanzleben vom 4.3.2020, Arbeitsgemeinschaft Wasserkraftwerke NRW e.V. vom 18.06.2020 sowie Unternehmen K+S Aktiengesellschaft vom 22.6.2020. Es haben sich nahezu keine Änderungen des Anhörungsdokumentes ergeben, allerdings Ergänzungen im BP/MP der FGG Weser. Weitere Informationen finden Sie auf der Webpräsenz der FGG WeserÖffnet sich in einem neuen Fenster

Endgültige Fassung der Anhörungsdokumente: