Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015, 2015-2021 und 2021-2027, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Hessische Wassergesetz (HWG) in nationales Recht umgesetzt.
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben wurden ab dem 22. Dezember 2012 bis zum 22. Juni 2013 „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2015-2021 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2012, Nr. 51-52, Seiten 1412-1414) wurde am 17. Dezember 2012 zur Art und Weise der Veröffentlichung von Zeitplan und Arbeitsprogramm informiert.
Nachfolgend steht Ihnen der Entwurf des Zeitplans und Arbeitsprogramms (Fassung der Offenlegung, Stand: 17. Dezember 2012) zum Download bereit.