Zeitplan und Arbeitsprogramm 2015-2021

Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015, 2015-2021 und 2021-2027, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Hessische Wassergesetz (HWG) in nationales Recht umgesetzt.

Gemäß der gesetzlichen Vorgaben wurden ab dem 22. Dezember 2012 bis zum 22. Juni 2013 „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2015-2021 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2012, Nr. 51-52, Seiten 1412-1414) wurde am 17. Dezember 2012 zur Art und Weise der Veröffentlichung von Zeitplan und Arbeitsprogramm informiert.

Nachfolgend steht Ihnen der Entwurf des Zeitplans und Arbeitsprogramms (Fassung der Offenlegung, Stand: 17. Dezember 2012) zum Download bereit.

Die im Zeitraum der Offenlegung beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eingegangene Stellungnahme wurden ausgewertet. Sofern erforderlich wurde das Dokument „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2015-2021 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ geändert. Weiterhin wurden die Rechtsquellen im Papier aktualisiert.

Die Auswertung und die endgültige Fassung des Dokuments „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2015-2021 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ sind nachfolgend zum Download eingestellt. Die endgültige Fassung des Dokuments „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2015-2021 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ wurde zudem am 25. November 2013 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2013, Nr. 48, Seiten 1455-1458) veröffentlicht.

Endgültige Fassungen

Der Zeitplan und das Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2015 - 2021 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Rhein und Weser und Rhein erwähnt, dass speziell für die Flussgebietseinheit Weser auch ein mit dem Land Hessen abgestimmter Entwurf Zeitplan und Arbeitsprogramm erarbeitet wurde.