Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015, 2015-2021 und 2021-2027, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Hessische Wassergesetz (HWG) in nationales Recht umgesetzt.
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben wurde ab dem 22. Dezember 2013 bis zum 23. Juni 2014 der „Überblick über die für die hessischen Anteile an den Einzugsgebieten von Weser und Rhein festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung“ für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2013, Nr. 51, Seiten 1562-1564) wurde am 16. Dezember 2013 zur Art und Weise der Veröffentlichung der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung informiert.
Im Rahmen der Offenlegung gingen zwei Stellungnahme zum Entwurf ein. Diese werden nun bearbeitet und die Aufbereitung sowie Ergebnisse in den nächsten Wochen hier eingestellt.
Nachfolgend steht Ihnen der Entwurf des Überblicks über die für die hessischen Anteile an den Einzugsgebieten von Weser und Rhein festgestellten wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung (Fassung der Offenlegung, Stand: 22. Dezember 2013) zum Download bereit.