Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2015-2021

Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015, 2015-2021 und 2021-2027, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Hessische Wassergesetz (HWG) in nationales Recht umgesetzt.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gibt einen festen zeitlichen Rahmen hinsichtlich einer Offenlegung des Bewirtschaftungsplanentwurfs vor. Vor diesem Hintergrund wurden ab dem 22. Dezember 2014 bis zum 22. Juni 2015 die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans Hessen 2015-2021, des Maßnahmenprogramms Hessen 2015-2021 und der Umweltberichts der Strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Standorten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt.

Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2014 Nr. 51 vom 15. Dezember 2014, Seiten 1068-1069) wurde zur Art und Weise der Veröffentlichung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm und Umweltbericht informiert.

Stellungnahmen

Vom 22. Dezember 2014 bis 22. Juni 2015 bestand auch die Möglichkeit, eine digitale Stellungnahme zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans Hessen 2015-2021, des Maßnahmenprogramms Hessen 2015-2021 und zum Umweltberichts der Strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm abzugeben.

Zum Zwecke einer transparenten Öffentlichkeitsbeteiligung wurden die im Rahmen der Offenlegung eingegangenen Stellungnahmen, deren Auswertungen und deren mögliche Auswirkungen auf die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms Hessen 2015-2021 auf dieser Homepage zu veröffentlicht. Einer Veröffentlichung konnte mit der Abgabe der Stellungnahme widersprochen werden. Eine darüber hinausgehende Einzelbeantwortung der Stellungnahmen war nicht vorgesehen.

Entwürfe

Die Ministerinnen und Minister der Flussgebietsgemeinschaft (FGG) Weser haben nach intensiven Verhandlungen unter Vorsitz Thüringens Mitte März 2015 eine Einigung in der Frage der Reduzierung der Salzbelastungen in Werra und Weser erzielt und damit den Entwurf eines gemeinsamen Bewirtschaftungsplans 2015 - 2021 für die Weser zur Reduzierung der Salzbelastung beschlossen.

Seit dem 17. März 2015 sind nun die Entwürfe zu Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm für die FGG Weser auf der Internetpräsenz der Flussgemeinschaft offen gelegt.

Nach Abschluss der Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm lagen dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz insgesamt 174 Stellungnahmen vor. Alle im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und in Einzelforderungen gegliedert. Insgesamt ergaben sich dadurch 872 Einzelforderungen, von denen 144 mit Änderungen und 120 vollständig übernommen wurden. Parallel zur anschließenden Ressortabstimmung wurde das Einvernehmen mit der Bundeswasserstraßenverwaltung hergestellt.

Zu jedem der 872 Einzelpunkte aus den 174 eingegangenen Stellungnahmen gibt es eine Bewertung der Verwaltung und den Hinweis, ob der Einzelpunkt eine Änderung im Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm oder Umweltbericht bedingte. Die über 500 Seiten starkeTabelle mit den Bewertungen ist aus Gründen der Handhabbarkeit auf vier Dateien verteilt. 

Am 11. November hat das hessische Kabinett in seiner Sitzung dem Bewirtschaftungsplan Hessen 2015-2021 und dem Maßnahmenprogramm Hessen 2015-2021 zugestimmt. Frau Ministerin Hinz hat beide Dokumente festgestellt.

 

Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Nr. 52/2015 vom 21. Dezember 2015, Seite 1398) wurde die Information zur Feststellung und Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplans Hessen 2015-2021 und des Maßnahmenprogramms Hessen 2015-2021 veröffentlicht.

Die Thematik von signifikanten Belastungen durch Salzeinleitungen im Wesereinzugsgebiet wird nicht im Bewirtschaftungsplan Hessen 2015-2021 und Maßnahmenprogramm Hessen 2015-2021 abgebildet. Vielmehr wird das Thema übergeordnet im Bewirtschaftungsplan Flussgebietseinheit Weser 2015-2021, Maßnahmenprogramm Flussgebietseinheit Weser 2015-2021 sowie Umweltbericht zum Maßnahmenprogramm Flussgebietseinheit Weser 2015-2021 behandelt. Die Weser-Ministerkonferenz hat am 18. März 2016 nach umfangreichen Abstimmungen der Weseranrainerländer diese Papiere beschlossen und festgestellt.