Zur Erstellung des Bewirtschaftungsplanentwurfs 2009-2015 wurden auch Hintergrundinformationen und Hintergrunddokumente herangezogen.
Zu diesen Hintergrundinformationen und Hintergrunddokumenten soll der Öffentlichkeit gemäß Artikel 14 der WRRL der Zugang gewährt werden. Die eingestellten Dokumente finden sich nicht im Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm, stehen aber mit diesen in Verbindung. Es findet eine Unterscheidung von formellen und informellen Hintergrunddokumenten statt. Formelle Hintergrunddokumente haben einen unmittelbaren Bezug zu Bewirtschaftungsplan oder Maßnahmenprogramm, sind Gegenstand der Offenlegung, aber wegen des Umfangs oder aus anderen Gründen nicht in die Anhänge der beiden Entwürfe aufgenommen. Informelle Hintergrunddokumente haben einen rein informativen Charakter und sind nicht Gegenstand der Offenlegung.