Zeitplan und Arbeitsprogramm 2009-2015

Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, spätestens Ende 2006 beginnend, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen.

Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2006, Nr. 51-52, Seiten 2966-2970) wurde am 18. Dezember 2006 zur Art und Weise der Veröffentlichung von Zeitplan und Arbeitsprogramm informiert. Die Offenlegung von Zeitplan und Arbeitsprogramm als erste Stufe erfolgte vom 22. Dezember 2006 bis 22. Juni 2007. Dabei war das offengelegte Papier beim Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, den drei Regierungspräsidien und im Internet hier auf dieser Webseite einzusehen.

Zur Offenlegung von Zeitplan und Arbeitsprogramm hat das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 21. Dezember 2006 eine Pressemitteilung herausgegeben

Stellungnahmen

Beim Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz sind insgesamt fünf Stellungnahme eingegangen.

Die im Zeitraum der Offenlegung beim Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingegangenen fünf Stellungnahmen wurden ausgewertet. Sofern erforderlich wurde das Dokument „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2009 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ geändert. Die Auswertung und die endgültige Fassung des Dokuments „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2009 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ sind nachfolgend zum Download eingestellt. Die endgültige Fassung des Dokuments „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2009 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ wurde zudem am 10. Dezember 2007 im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2007, Nr. 50, Seiten 2544-2548) veröffentlicht.