Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, spätestens Ende 2006 beginnend, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen.
Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2006, Nr. 51-52, Seiten 2966-2970) wurde am 18. Dezember 2006 zur Art und Weise der Veröffentlichung von Zeitplan und Arbeitsprogramm informiert. Die Offenlegung von Zeitplan und Arbeitsprogramm als erste Stufe erfolgte vom 22. Dezember 2006 bis 22. Juni 2007. Dabei war das offengelegte Papier beim Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, den drei Regierungspräsidien und im Internet hier auf dieser Webseite einzusehen.
Zur Offenlegung von Zeitplan und Arbeitsprogramm hat das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz am 21. Dezember 2006 eine Pressemitteilung herausgegeben