Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, spätestens Ende 2006 beginnend, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Das Anhörungsverfahren zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm fand bereits statt und ist abgeschlossen, nun folgt als zweiter Schritt die Offenlegung zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen.
Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2007 Nr. 50 vom 10. Dezember 2007, Seiten 2549-2550) wurde zur Art und Weise der Veröffentlichung des "Überblicks über die festgestellten wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in den hessischen Anteilen der Flussgebietseinheiten Weser und Rhein" informiert. Die Offenlegung erfolgt vom 22. Dezember 2007 bis 22. Juni 2008. Dabei wird das offengelegte Papier beim Hessischen Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, den drei Regierungspräsidien und im Internet hier auf dieser Webseite einzusehen sein.