Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, jeweils für die Bewirtschaftungsplanperioden 2009-2015, 2015-2021 und 2021-2027, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zum Überblick der wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Die EG-Richtlinie ist durch das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie das Hessische Wassergesetz (HWG) in nationales Recht umgesetzt.
Gemäß der gesetzlichen Vorgaben wurde ab dem 22. Dezember 2018 bis zum 22. Juni 2019 das Dokument „Zeitplan und Arbeitsprogramm zur Erstellung des Bewirtschaftungsplans 2021-2027 für die hessischen Anteile an den Flussgebietseinheiten Weser und Rhein“ für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt.
Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2018, Nr. 51) wurde am 17. Dezember 2018 zur Art und Weise der Veröffentlichung von Zeitplan und Arbeitsprogramm informiert.
Nachfolgend steht Ihnen das Dokument Zeitplan und Arbeitsprogramm (Fassung der Offenlegung, Stand: 21. Dezember 2018) zum Download bereit.