Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, spätestens Ende 2006 beginnend, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Nach den Anhörungsverfahren zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm und zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen fand als dritter und letzter Schritt die Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm statt. Hieran beteiligten sich weit über 200 Interessierte.
Das Hessische Wassergesetz (HWG) gibt einen festen zeitlichen Rahmen vor, in dem die Ziele in Hessen umgesetzt werden müssen. Parallel dazu fordert § 5 HWG eine intensive Einbeziehung der Öffentlichkeit, was u. a. neben der aktiven Einbeziehung aller interessierten Stellen auch die Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplanentwurfs umfasst.
Mit den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms Hessen 2009 wurde auch der Umweltbericht, der gemäß § 14 b Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit der Anlage 3 Nr. 1.4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470), die Umweltauswirkungen des Maßnahmenprogramms zu prüfen hat, ausgelegt (§ 14 i UVPG).
Vor diesem Hintergrund wurden ab dem 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans für die internationale Flussgebietseinheit Rhein und des Bewirtschaftungsplans Flussgebietseinheit Weser 2009, die zugleich den Entwurf des Bewirtschaftungsplans für die Teilbereiche Hessen 2009 einschließen, der Entwurf des Maßnahmenprogramms Hessen 2009 und der Entwurf des Umweltberichts der Strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Standorten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2008 Nr. 52 vom 22. Dezember 2008, Seiten 3486-3487) wurde zur Art und Weise der Veröffentlichung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm und Umweltbericht informiert. Die Offenlegung erfolgte vom 22. Dezember 2008 bis 22. Juni 2009.