Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm 2009-2015

Nach EG-Wasserrahmenrichtlinie ist in einem dreistufigen Anhörungsverfahren, spätestens Ende 2006 beginnend, zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm, zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen und zum Entwurf des Bewirtschaftungsplans Stellung zu nehmen. Nach den Anhörungsverfahren zu einem Zeitplan und Arbeitsprogramm und zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen fand als dritter und letzter Schritt die Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm statt. Hieran beteiligten sich weit über 200 Interessierte.

Das Hessische Wassergesetz (HWG) gibt einen festen zeitlichen Rahmen vor, in dem die Ziele in Hessen umgesetzt werden müssen. Parallel dazu fordert § 5 HWG eine intensive Einbeziehung der Öffentlichkeit, was u. a. neben der aktiven Einbeziehung aller interessierten Stellen auch die Veröffentlichung des Bewirtschaftungsplanentwurfs umfasst.

Mit den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms Hessen 2009 wurde auch der Umweltbericht, der gemäß § 14 b Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit der Anlage 3 Nr. 1.4 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1757), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 23. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2470), die Umweltauswirkungen des Maßnahmenprogramms zu prüfen hat, ausgelegt (§ 14 i UVPG).

Vor diesem Hintergrund wurden ab dem 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 die Entwürfe des Bewirtschaftungsplans für die internationale Flussgebietseinheit Rhein und des Bewirtschaftungsplans Flussgebietseinheit Weser 2009, die zugleich den Entwurf des Bewirtschaftungsplans für die Teilbereiche Hessen 2009 einschließen, der Entwurf des Maßnahmenprogramms Hessen 2009 und der Entwurf des Umweltberichts der Strategischen Umweltprüfung zum Maßnahmenprogramm für einen Zeitraum von sechs Monaten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie bei den Standorten der Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel zu jedermanns Einsicht ausgelegt. Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2008 Nr. 52 vom 22. Dezember 2008, Seiten 3486-3487) wurde zur Art und Weise der Veröffentlichung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan, Maßnahmenprogramm und Umweltbericht informiert. Die Offenlegung erfolgte vom 22. Dezember 2008 bis 22. Juni 2009.

Im Zeitraum der Offenlegung bestand für die Öffentlichkeit Gelegenheit, gegenüber dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Referat III 1, Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden, bis zum 22. Juni 2009 schriftlich und digital Stellung zu nehmen.

Begleitend zur Offenlegung wurden fünf Informationsveranstaltungen durchgeführt, die die gesamte Landesfläche abdeckten. Für den Bereich der Bearbeitungsgebiete Fulda/Diemel und Weser fanden die Veranstaltung am 23. März 2009 in Baunatal, für die Bearbeitungsgebiete Mittelrhein und Niederrhein am 24. März 2009 in Kleinlinden, für das Bearbeitungsgebiet Main am 25. März 2009 in Hanau, für das Bearbeitungsgebiet Werra am 30. März 2009 in Sontra und letztendlich für die Bearbeitungsgebiete Oberrhein und Neckar am 31. März 2009 in Darmstadt statt.

Infoveranstaltungen

Öffentliche Informationsveranstaltung für die Bearbeitungsgebiete Fulda/Diemel und Weser zur Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm in Hessen
 

Öffentliche Informationsveranstaltung für die Bearbeitungsgebiete Mittelrhein und Niederrhein zur Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm in Hessen

Öffentliche Informationsveranstaltung für das Bearbeitungsgebiet Main zur Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm in Hessen

Öffentliche Informationsveranstaltung für das Bearbeitungsgebiet Werra zur Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm in Hessen

Öffentliche Informationsveranstaltung für die Bearbeitungsgebiete Oberrhein und Neckar zur Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm in Hessen

Am 05. November hat das hessische Kabinett in seiner Sitzung dem Bewirtschaftungsplan Hessen 2009-2015 und dem Maßnahmenprogramm Hessen 2009-2015 zugestimmt. Frau Ministerin Lautenschläger hat am 01. Dezember 2009 beide Dokumente festgestellt. Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (2009 Nr. 52 vom 21. Dezember 2009, Seiten 3112 ff.) wurden der Bewirtschaftungsplan Hessen 2009-2015 (Seiten 3112-3375) und das Maßnahmenprogramm Hessen 2009-2015 gemäß § 4 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (Seiten 3376-3470) sowie der Umweltbericht und eine zusammenfassende Erklärung zu den Umwelterwägungen und zur Berücksichtigung des Umweltberichts einschließlich einer Darlegung der Überwachungsmaßnahmen auf der Grundlage des Umweltberichts gemäß § 5a Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (Seiten 3471-3513) veröffentlicht.

Nach Abschluss der Offenlegung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm liegen dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz insgesamt 274 Stellungnahmen vor. Diese verteilen sich auf 297 Dokumente, da einige Stellungnehmende mehrere Dokumente eingereicht haben. Eine erste Aufbereitung der Stellungnahmen für die weitere Überarbeitung der Entwürfe von Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm ergeben 1.477 Einzelpunkte.

Zu jedem der 1.477 Einzelpunkte aus den 274 eingegangenen Stellungnahmen gibt es eine Bewertung der Verwaltung und den Hinweis, ob der Einzelpunkt eine Änderung im Bewirtschaftungsplan (BP), im Maßnahmenprogramm (MP), im Umweltbericht (UB) oder aber im WRRL-Viewer bedingte. In der nachfolgenden Datei "Übersicht der Stellungnahmen" lassen sich den eingegangenen Stellungnahmen Bearbeitungsnummern zuordnen.