Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter flussgebiete.hessen.de veröffentlichte Website des Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.
Leichte Zugänglichkeit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im September 2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit § 3 Absatz 1 der BITV HE 2019 und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere 1:
- Gesamter Webauftritt: Prüfschritt 9.2.4.7 Aktuelle Position des Fokus deutlich. Die globale Farbgebung des Fokusrahmens funktioniert nicht bei allen Komponenten im Zusammenspiel mit den hessenweit möglichen Farbkonzepten.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 2:
- Gesamter Webauftritt: Prüfschritt 9.4.1.1 Korrekte Syntax. Das HTML-Markup vom Content-Management-System enthält ID-Fehler und die HTML-Inhaltsblöcke enthalten doppelte Auszeichnungen, die sich entwicklerseitig nicht beheben lassen.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 3:
- Gesamter Webauftritt: Prüfschritt 9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar. Content-Management-System-seitig sind Name, Rolle und Wert von Attributen nicht korrekt für die Auslesung durch Software definiert und es lässt sich auch entwicklerseitig nicht beheben.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 4:
- Social-Media-Icons und Footer-Elemente: Prüfschritt 2.5.5 Zielfläche ist ausreichend groß. Die Schaltflächen sind kleiner als 44 x 44 px.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 5:
- Videoplayer: Prüfschritte zur Videofähigkeit 7.1.1 bis 7.3 greifen nicht bei allen Videos, da nicht immer vtt-Dateien zur Verfügung stehen und somit nicht immer Untertitel vorhanden sind. Deswegen fehlen natürlich auch die Bedienelemente zur Aktivierung von Untertiteln und Audiodeskription, wenn nichts zum Aktivieren hinterlegt ist.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 6:
- Bestellplattform und Newsletter: Prüfschritt 9.1.1.1c Leere alt-Attribute für Layoutgrafiken.
- Barrierefreie Alternative: Derzeit ist keine barrierefreie Alternative vorhanden.
Barriere 7:
- Dateien und Videos: Prüfschritt 5.2 Aktivierung von Barrierefreiheitsfunktionen und Prüfschritt 12.1.2 Barrierefreie Dokumentation. Die auf der Website bereitgestellten PDF-Dateien sind nur zum Teil barrierefrei gestaltet. Zudem sind nicht alle Inhalte in Leichter Sprache und nicht alle Videos als gebärdensprachliche Videos verfügbar.
Barrierefreie Alternative: Verwendung des Kontaktformulars.
Unverhältnismäßige Belastung
Kein Anwendungsfall.
Kein Anwendungsfall
Es liegen keine Inhalte vor, die nicht in den Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 BITV HE 2019 fallen.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Erstellt wurde diese Erklärung am: 05.12.2024
Zuletzt überprüft und aktualisiert wurde sie im: Dezember 2025
Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:
Ansprechperson Barrierefreiheit:
Barbara Ehrle-Manthey
Referat III 1 „Grundsatzfragen der Abteilung,
länderübergreifende und internationale Zusammenarbeit,
Koordination Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie,
Öffentlichkeitsarbeit“
Telefon: +49 611 815 - 13 12
E-Mail:
barbara.ehrle-manthey@landwirtschaft.hessen.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail:
Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de