Grundwasser

Das Ziel des "guten mengenmäßigen Zustand" für den Grundwasserbereich wird erreicht, wenn keine Übernutzung des Grundwassers stattfindet. Der Grundwasserspiegel muss so stabil sein, dass im jährlichen Mittel nicht mehr Grundwasser entnommen wird, als sich wieder neu bilden kann.

Der "gute chemische Zustand" gilt als erreicht, wenn im Grundwasser keine Anzeichen für einen anthropogen bedingten Zustrom von Salzwasser zu erkennen sind und die nachgewiesenen Stoffkonzentrationen die geltenden Qualitätsnormen nicht überschreiten.
Weiterhin muss die Grundwasserqualität gemäß EG-WRRL so sein, dass keine negativen Auswirkungen auf die mit dem Grundwasser in Verbindung stehenden Oberflächengewässer und Landökosysteme zu besorgen sind.

Im Bereich des Grundwassers gilt es nach Anhang II des Art. 4 der WRRL folgende Aufgaben zu erledigen:

  • Erstmalige Beschreibung aller Grundwasserkörper zur Beurteilung ihrer Nutzung und der Wahrscheinlichkeit der Zielerreichung
  • Weitergehende Beschreibung der Grundwasserkörper, bei denen eine Zielerreichung unwahrscheinlich ist
  • Prüfung der Auswirkungen menschlicher Tätigkeiten
  • Prüfung der Auswirkungen von Veränderungen des Grundwasserspiegels
  • Überprüfung der Auswirkungen der Verschmutzung auf die Qualität des Grundwassers
  • Überwachung des chemischen und mengenmäßigen Zustand des Gewässers
  • Darstellung des Grundwasserzustands (Anhang V)

© 31.01.2023 HMUKLV