Umsetzungsbeispiele

Das Maßnahmenprogramm und der Bewirtschaftungsplan Hessen 2015 – 2021 sind für alle Planungen und Maßnahmen der öffentlichen Planungsträger verbindlich. Die hessischen Kommunen sind – mit Ausnahme der Bundeswasserstraßen – Unterhaltungspflichtige an den Gewässern und Träger der öffentlichen Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung.
Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie in der zweiten Bewirtschaftungsplanperiode bis zum Jahr 2021 zu erreichen, gilt es, den Schwerpunkt verstärkt und planmäßig in die Umsetzung der Maßnahmen zu setzen.

Allerdings fällt es schwer aus den sehr umfangreichen Ausarbeitungen gute und passende Maßnahmen herauszufiltern. Mit der Veröffentlichung der Broschüre Leitet Herunterladen der Datei ein"Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in hessischen Kommunen- Beispiele aus der Praxis" Anfang Dezember 2010 wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, sich über die verschiedenen Möglichkeiten zur Umsetzung zu informieren und von den Erfahrungen bisheriger Maßnahmen zu profitieren.

Da es nicht möglich ist, alle Umsetzungsmaßnahmen in einer Broschüre aufzunehmen und darzustellen, haben wir uns entschlossen weitere Umsetzungsbeispiele einzubringen und fortzuschreiben. Diese Umsetzungsbeispiele finden Sie in der Hauptrubrik "Information" unter folgendem Link:

Öffnet internen Link im aktuellen FensterUmsetzungsbeispiele

Wenn Sie bereits selbst erfolgreich Maßnahmen umgesetzt haben oder sich mit einer Maßnahme in der fortgeschrittenen Planungsphase befinden, können wir diese hier vorstellen und damit andere Unterhaltungspflichtige bei der Umsetzung unterstützen.
Bitte nehmen Sie hierfür Kontakt mit uns auf.


© 31.01.2023 HMUKLV