Organisation

Regionale Zuständigkeiten
Hessen hat Anteile an den Flussgebietseinheiten des Rheins und der Weser. Für die Koordinierung und Abstimmung mit den anderen Mitgliedsstaaten und Bundesländern in den beiden Flussgebietseinheiten ist das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat zuständig.

Die Flussgebietseinheit Rhein ist in Bearbeitungsgebiete, die Flussgebietseinheit Weser ist in Koordinierungsräume unterteilt. Für die Koordinierung und Abstimmung in den Bearbeitungsgebieten bzw. Koordinierungsräumen sind die Regierungspräsidien Abteilung Umwelt zuständig.

Zu Beginn erfolgte die Umsetzung der WRRL in Hessen bis zur Feststellung des Bewirtschaftungsplans und Maßnahmenprogramms bis 2015 in Projektform. Die Projektstruktur wurde zum Jahresende 2009 aufgelöst.
Die weitere Umsetzung, insbesondere die Durchführung der fortlaufenden Überwachungsprogramme und der ergänzenden Maßnahmen erfolgt in den vorhandenen behördlichen Strukturen des "Regelvollzuges".

Einen Überblick über die Bearbeitungsgebiete/Koordinierungsräume in den Flussgebieten Rhein und Weser finden Sie in der nachfolgenden Karte.

Einen Überblick über die Zuständigkeiten finden Sie in folgender Tabelle:

Bearbeitungsgebiete in den Flussgebieten Rhein und Weser mit hessischer Beteiligung

Bearbeitungsgebiet - Teil Hessen 

Flächenanteil Hessen [km²] 

zuständiges RPU 

federführendes Bundesland 

Rhein 

12.120 

 

 

Niederrhein 

Gießen 

Nordrhein-Westfalen 

Mittelrhein 

4.974 

Gießen 

Hessen 

Main 

5.070 

Frankfurt 

Bayern 

Oberrhein 

1.770 

Darmstadt 

Baden-Württemberg 

Neckar 

300 

Darmstadt 

Baden-Württemberg 

Weser 

8.996 

 

 

Weser 

167 

Kassel 

Niedersachsen 

Fulda / Diemel 

7.429 

Kassel 

Hessen 

Werra 

1.400 

Kassel 

Thüringen 

Zuständigkeiten der Behörden

  • Die Gesamtverantwortung für die einwandfreie und fristgerechte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie liegt beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU). Ihm obliegen die Rechts- und Fachaufsicht und die Koordination gegenüber den nachgeordneten Behörden. Damit ist das HMLU die nach WRRL gegenüber der EU benannte zuständige Behörde gemäß Anhang I WRRL.
  • Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) ist verantwortlich für die Überwachung des Gewässerzustandes. Des Weiteren unterstützt es die anderen Behörden durch konzeptionelle Arbeiten.
  • Die Regierungspräsidien sind in Zusammenarbeit mit den Unteren Wasserbehörden für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich.
  • Für die Umsetzung der Maßnahmen an Bundeswasserstraßen ist der Bund verantwortlich.


Weitere (behördliche) Institutionen, die an der Umsetzung der WRRL mitwirken

  • Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen
  • Landesbetrieb Hessen-Forst
  • Amt für Bodenmanagement und Geoinformation
  • Ämter für Straßen- und Verkehrswesen
  • Landesamt für Denkmalpflege.

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