Konzeption und Aktivitäten

Nach Art. 14 WRRL ist die Öffentlichkeit bei der Umsetzung der Richtlinie aktiv zu beteiligen. Aktive Beteiligung bedeutet, dass Interessierte durch die Erörterung von Problemen und durch Beiträge zur Lösung der Probleme aktiv am Planungsprozess mitwirken. Zum einen wird eine formale Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben, zum anderen wurde in Hessen darüber hinaus frühzeitig begonnen, die Öffentlichkeit in Form von Veranstaltungen, Medien und Gremien mit einzubeziehen.

Für weitere Informationen zur formalen Beteiligung und den genaueren Offenlegungen der unterschiedlichen Programme klicken Sie auf den nachfolgenden Link:

Beteiligungsverfahren 2009-2015
Beteiligungsverfahren 2015-2021
Beteiligungsverfahren 2021-2027

Dem Land Hessen ist es sehr wichtig, die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig und umfassend über die einzelnen Umsetzungsschritte der Wasserrahmenrichtlinie zu informieren und zu beteiligen. Deshalb wurden und werden neben diesem Webauftritt sehr unterschiedliche Medien eingesetzt und Veranstaltungen durchgeführt, um Interessierte und Betroffene mit einzubeziehen.

Beirat
Wasserforum 
Regionalkonferenzen
Offenlegung Bestandsaufnahme

Beteiligungswerkstätten
Beteiligungsplattformen

Faltblattreihe "Wasser in Europa - Wasser in Hessen"
Posterreihe zur WRRL
Veröffentlichungen und Pressemitteilungen


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